Gemafreie Musik für Multimedia

Gemafreie Musik für Multimedia

Was ist gemafreie Musik – warum gibt es sie? Dieser Artikel soll einfach und allgemein verständlich beleuchten, was GEMA-freie Musik eigentlich ist und warum wir sie machen. So geht es im Einzelnen um folgende Punkte:

  • GEMA-freie Musik ist nicht kostenlos
  • GEMA-freie Musik ist nicht frei von Urheberrechten
  • Was ist die sogenannte GEMA-Vermutung?
  • Die Qualität GEMA-freier Musik
  • GEMA-freie Musik ist keine lizenzfreie Musik
  • Streaming und GEMA-freie Musik
  • GEMA-frei forever?


  • GEMA-freie Musik ist nicht kostenlos

    Manche Leute, die beispielsweise auf der Suche nach passender Hintergrundmusik für eine ansprechende Firmenpräsentation sind, glauben tatsächlich, daß gemafreie Musik kostenlos ist. Schnell wird aber klar, daß der Begriff „kostenlos“ damit nichts zu tun hat. Die Musik kann natürlich kostenlos sein, wenn der Urheber seine Werke als CD verschenkt oder kostenlos zum Download anbietet, jedoch wesentlich an GEMA-freier Musik ist die Tatsache, daß bei dieser Musik nicht die GEMA die Verwertungsrechte für die Urheber wahrnimmt, sondern der Urheber selbst. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.


    GEMA-freie Musik ist nicht frei von Urheberrechten!

    Ich bin mir nicht sicher, daß es so etwas wie „rechtefreie“ Musik gibt, da jeder, der ein Musikstück erstellt, automatisch das Urheberrecht für diese Musik besitzt. Der Urheber mag sich nicht darum kümmern und sagen, daß irgendjemand seine Musik für irgendeinen Zweck verwenden kann. In diesem Fall gibt dir der Urheberrechtsinhaber „das Recht, seine Musik für einen bestimmten Zweck zu verwenden“. Es kann also kostenlos sein, aber das macht es nicht frei von Urheberrechten. Und es bedeutet nicht, dass der Komponist seine Aufführungsrechte aufgegeben hat, wenn seine Musik zum Beispiel als Hintergrundmusik im Fernsehen läuft. Der Komponist als Urheberrechtsinhaber möchte vielleicht für die öffentliche Aufführung seiner Musik Tantiemen erhalten. Selbst Aufnahmen von Public Domain-Musik (Allgemeingut) sind nicht frei von Urheberrechten, wenn es eine neue Bearbeitung ist. Ist der Komponist mindestens 70 Jahre tot, gilt dessen Musik als gemeinfrei und somit GEMA-frei. Ist der Musikschaffende kein GEMA-Mitglied, kann er selbst frei entscheiden, zu welchen Bedingungen er oder sie die Musik beispielsweise lizenziert.

    Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder als Treuhänderin. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Es wird eine Aufnahmegebühr erhoben, die bei Urhebern 107,10 € und bei Musikverlegern 214,20 € brutto kostet. Zusätzlich ist für Urheber eine jährliche Mitgliedszahlung von 50 € fällig, Musikverleger zahlen 100 €.

    Durch die GEMA wird sichergestellt, daß genau dokumentiert wird, wann, wo und wie oft die Werke ihrer Mitglieder genutzt wurden und sie sorgt dafür, daß die Vergütung von den Musiknutzern für die entsprechenden Medien (Radio, TV, Internet) entsprechend entrichtet wird. Im Grunde also eine gute Sache, wenn da nicht auch eine Dinge wären, die mir persönlich nicht so gefallen.

    Ein Nachteil z.B. (zumindest für mich persönlich) bei der Mitgliedschaft – und dies ist ein sehr tiefgreifender – ist die Tatsache, daß ein Urheber nicht selbst entscheiden kann, welche Werke von der Verwaltung bzw. Verwertung wahrgenommen bzw. ausgeklammert werden, sofern diese nicht bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags ausdrücklich ausgenommen werden und der GEMA Nachweise der Verträge vorgelegt wurden, daß die GEMA-freiheit einem Lizenznehmer oder Verlag ausdrücklich und bindend zugesichert wurde. Zwar können bestimmte Bereiche – wie beispielsweise Online-Nutzung – von der Verwertung ausgenommen werden, jedoch ermöglicht dies nicht, nach dem Beitritt GEMA-freie sowie GEMA-pflichtige Musik parallel anbieten zu können.

    Sicherlich würde der Verwaltungsaufwand steigen, sollte die GEMA jemals erlauben, nur bestimmte Werke zur Verwertung freigeben zu dürfen, aber vielleicht würden sich genau dies so einige Urheber wünschen.


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    GEMA-Vermutung

    Die GEMA geht erst einmal davon aus, daß jeder Musikschaffende Mitglied der GEMA ist, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. So könnte man den Begriff kurz und knapp erklären. Das bedeutet, daß jeder, der Musik zur Beschallung, auf YouTube oder in anderen Medien nutzt, beweisen können muß, daß die verwendeten Stücke auch wirklich GEMA-frei sind. Die Beweislast liegt also beim sogenannten „Lizenznehmer“. Dabei ist es egal, ob die Songs frei oder durch eine kostenpflichtige Lizenz erworben wurden. Kann man dies nicht eindeutig juristisch belegen (was in vielen Fällen sehr aufwendig werden kann), wird für jede Verwendung eine entsprechende Gebühr erhoben. Andererseits bringt dies auch eine gewisse Rechtssicherheit für z.B. Diskothekenbetreiber, da die Vergütung GEMA-pflichtiger Musik klar geregelt ist.

    Auf toyinvention.de wird genau aus diesem Grund ein Zertifikat über die GEMA-Freiheit der lizenzierten Musik als PDF-Datei ausgestellt. Es ist im Grunde nichts anderes als eine Beschreibung des Songs, wie Titel, Laufzeit und Name des Urhebers mit allen Kontaktangaben. Die GEMA-Freiheit wird von uns ausdrücklich zeitlich unbegrenzt garantiert. Egal, was da auch kommen mag, unsere Kunden können sich sicher sein, daß auch in Zukunft keine Nachzahlungen an die GEMA zu leisten sein werden.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sachlage mit der GEMA-Vermutung in den nächsten Jahren, oder optimistischer Jahrzehnten, entwickeln wird. Denn genauso, wie sich die gesamte Musiklandschaft rund um die großen Plattenfirmen drastisch geändert hat, so wird sich auch der Apparat „GEMA“ früher oder später wohl an einige Dinge anpassen müssen, die jetzt vielleicht aus ihrer Sicht noch nicht so relevant sind oder kategorisch ausgeschlossen werden.

    Es kommt schonmal vor, daß die GEMA erst nach vielen Jahren einige Streitpunkte endgültig geregelt hat. Wie etwa bei den Abgaben auf optische Speichermedien. Bis 2008 schrieb der Gesetzgeber die Höhe der Abgaben vor. Seit der Reform des Urhebervergütungsrechts am Januar 2008 haben sich die Parteien selbst zu einigen. Für 2008 bis 2017 hat man sich auf die Abgabenhöhe geeinigt und zeitgleich einen Gesamtvertrag ab 01.01.2018 geschlossen.

    Durch die Abgabenregelung oder besser „Urheberrechtsabgaben“ werden die Verkaufpreise entsprechend erhöht. Für eine einmal beschreibbare CD würde den Verwertungsgesellschaften 1,25 Cent vergütet. Bei einer mehrfach beschreibbare CD wären es 2,5 Cent. Für eine eimalig beschreibbare DVD (4,7 GB) wären es 2,5 Cent und bei einer DVD-RW sogar 5 Cent. Der ganze Rechtsstreit hat rund zehn Jahre gedauert. Nur blöd, daß CD und DVD mittlerweile ein Auslaufmodell sind.

    Ja, ich drifte etwas ab, aber das alles hat im Grunde ebenfalls mit der GEMA-Vermutung zu tun, weil von vornherein angenommen wird, daß auf den Speichermedien GEMA-pflichtiges oder generell Material, das als Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eines ihrer Mitglieder dient, landet. Klar, logisch – was soll ich auch sonst darauf speichern…etwa Urlaubsbilder oder Backups meiner Word-Dokumente oder meiner eigenen Sound-Dateien? Ok, die VG Wort und VG Bild-Kunst, Güfa, GVL, GWFF, TWF, VFF, VGF, die alle der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) angehören, kriegen auch noch was vom Kuchen.

    Die GEMA gibt in Deutschland wortwörtlich den Ton an. Mit mehr als 72.000 Mitgliedern zählt sie zu den größten Autorengesellschaften für Musikwerke. Als Alternative zur GEMA möchte sich eine Genossenschaft (Cultural Commons Collecting Society SCE mit beschränkter Haftung – kurz C3S SCE) etablieren, die wohl auch eine werkbasierte Verwertung ermöglichen will. Doch die ganze Sache gestaltet sich – besonders im Hinblick auf die Finanzierung – sehr zäh und es ist fraglich, ob und wann die C3S als vollwertige Verwertungsgesellschaft fungieren kann. Ich bin sehr gespannt und werde die weitere Entwicklung jedenfalls aufmerksam verfolgen.



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    Die Qualität GEMA-freier Musik

    In den Anfängen der GEMA-freien Musik war die Aussage sicherlich des öfteren zutreffend, daß die Qualität eben solcher Musik nicht gerade das war, was man im Allgemeinen als „gut“ oder sogar „hervorragend“ bezeichnet – obwohl Qualität ja oft eher eine geschmackliche Bewertung darstellt, vorausgesetzt, die Stücke wurden nicht total dilettantisch komponiert. Leider ist diese Meinung auch heute noch in so manchen Köpfen drin. Denn auch GEMA-freie Musik gibt es heute in einer Qualität, die den Top-Produktionen von absoluten Weltklasse-Künstlern in nichts nachsteht. Die Qualität der Songs varriert enorm von einer Bibliothek zur anderen. Es gibt sie zu erstaunlich günstigen Preisen und auch in gehobenen Preisklassen. Zumeist wird in den teureren Libraries streng nach Mindest-Qualitätsanforderungen selektiert. Obendrein wird in nicht wenigen Fällen Exklusivität von den Künstlern verlangt.

    Man kann schnell den Eindruck gewinnen, daß solche Stücke, die beispielsweise speziell für die Hintergrundnutzung in den verschiedensten Multimediaanwendungen gedacht sind, qualitätsmässig zu wünschen übrig lassen. Was gelegentlich aufgrund eines speziellen Arrangements geschehen kann. Es ist halt in nicht immer Musik, wie man sie aus dem Radio gewohnt ist. Denn oft ist für Produktionsmusik typisch, daß sie eher unaufdringlich wirkt und somit nicht vom Produkt ablenkt, das vermarktet werden soll. Musik, wie sie z.B. aus dem Chart-Hitradio kommt, wird zwar ebenso für zahlreiche Anwendungen lizenziert, jedoch ist ein Großteil der lizenzierten Werke eben reine Instrumentalmusik, wie z.B. Soundtracks – zugeschnitten auf die Erfordernisse des jeweiligen Einsatzgebiets.

    Weil jedes Projekt andere Anforderungen an die erforderliche Musik stellt, hat jede Library oft ihren spezifischen Kundenkreis. Es gibt Nischenseiten, die nur Minimal-Musik anbieten. Also Musik, die sich auf einige Grundelemente beschränkt und nie „überproduziert“ oder bombastisch wirkt. Dann gibt es Anbieter, die sich auf bestimmte Genres festgelegt haben, wie beispielsweise Klassik, reine Dance-Music oder nur Meditationsmusik. Daneben gibt es auch Superlative: Anbieter, die so gut wie alles abdecken und beispielsweise alleine für das Thema „Corporate“ (z.B. schwerpunktmässig für Imagefilme oder Produktvideos gedacht) weit über 100.000 ! Songs auflisten. Überflüssig zu erwähnen, daß man die nicht alle durchhören kann.


    GEMA-freie Musik ist keine lizenzfreie Musik

    Der Begriff „lizenzfreie Musik“ wird in der Audiolandschaft des öfteren verwendet. Auch im Zusammenhang mit gemafreier Musik. Jedoch ist diese Bezeichnung in vielen Fällen schlicht falsch. Wenn man z.B. auf unserer Seite Musik für seine Anwendung sucht, dann muß – sofern man sich nicht aus der Kategorie „kostenlose Musik“ bedient – der gewünschten Song für die kommerzielle Nutzung lizenziert werden. Kommerzielle Nutzung heißt hier, die Musik für mehr als Ihre private Nutzung (Zuhause, im Auto, auf dem Smartphone) zu verwenden. Private Nutzung ist das Recht, das man erhält, wenn man eine Musik-CD kauft, aus iTunes herunterlädt oder beispielsweise auf Spotify hört. Dadurch erhält man keine weiteren Rechte (für eine Website, YouTube-Videos, gewerbliche Präsentationen, Fernsehshows usw.).

    Selbst unsere kostenlose Musik wird nicht dergestalt zum Download bereitgestellt, daß der Nutzer damit machen kann, was er will. Er oder sie darf sie zwar z.B. für YouTube-Videos oder zur Beschallung einsetzen, nicht aber um sie sozusagen als konkurrierendes Produkt (wie After-Effects-Projekte, gemafreie Musik, Unterhaltungsmusik etc.) weiter zu verkaufen. Es wäre ja ziemlich bequem, einen Song zu lizenzieren oder gratis herunterzuladen, seinen Gesang hinzuzufügen und im Anschluss als einen neuen, eigenen Song zu verkaufen – womöglich um diesen dann später für viel Geld weiter zu lizenzieren oder per Streaming zu monetarisieren. Sollte dies dennoch beabsichtigt sein, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Urheber erforderlich, um ggf. über die generelle Möglichkeit, einen Preis und die Nutzungsbedingungen zu verhandeln.

    Die Sache ist sehr ähnlich gelagert, wenn beispielsweise ein Musikproduzent sogenannte „Samples“ lizenziert, um wieder mal vom eigentlichen Thema abzudriften ;). Samples sind vorgefertigte Audioelemente wie z.B. Effektsounds oder Audiofragmente, die sich als Endlosschleife wiedergeben lassen, wie z.B. Drumloops. Zwar kann er oder sie die Samples – in diesem Fall – für ein neues Musikstück verwenden, (vorausgesetzt, die Klänge werden nicht einzeln, sondern mit anderen Elementen kombiniert als eigenständiges neues Werk genutzt), jedoch ist es nicht gestattet, daraus neue Samples zu erstellen, die dann ebenfalls als Sample-Library und konkurrierendes Produkt verkauft werden sollen. Manche Anbieter von Samples bieten zusätzlich die Möglichkeit an, die Samples mit einer gesonderten Lizenz auch für die Erstellung von neuen Sample-Bibliotheken, Loops oder Software-Instrumenten zu nutzen.

    Aber zurück zur GEMA-freien Musik. Es ist nicht von Haus aus billige Musik. Gemafreie Musik kann für jeden Preis lizenziert werden. Du kannst die Musik für 30€ finden und kannst sie für 600€ finden; jedoch alle haben die Gemeinsamkeit des Lizenzmodells, bei jeder Nutzung der Musik keine erneuten Lizenzgebühren zu erheben. Allgemein ist gemafreie Musik erschwinglicher als gemapflichtige Musik. Die Lizenzbedingungen variieren erheblich von einem Anbieter zum anderen. Der eine legt in einem wahren Lizenzdschungel Lizenzvarianten fest, welche gestaffelt und sehr detailliert beschrieben werden; der andere wiederum hat nur zwei Lizenzarten; und wieder andere eine Flatrate oder nur einen Preis für alle Nutzungsarten. Ich bin der Meinung, daß wir auf toyinvention.de ein simples, sehr preiswertes und mehr als faires Lizenzsystem haben.


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    Streaming und GEMA-freie Musik

    Technisch stellt das direkte Streaming – ausser zur Beschallung – noch keine wirkliche Alternative für die Nutzung gemafreier Musik in Multimediainhalten wie z.B. YouTube-Videos dar.

    In der Unterhaltungsmusik hat sich diese Entwicklung, wie die meisten wissen dürften, schon so gut wie durchgesetzt. Das sogenannte „Streaming“ (das Bereitstellen von Musik online, die nicht mehr auf ein Speichermedium kopiert wird, ähnlich zum Radio) hat die CD – zwar noch nicht vollständig – aber schon in ernstzunehmender Weise für viele Musik-Konsumenten fast abgelöst. Sicherlich wird es noch einige Zeit dauern, bis auch die letzten Silberscheiben vom Markt verschwunden sind, aber ein Zurück vom Streamingzeitalter wird es meiner Meinung nach wohl nicht mehr geben.

    Was hat Streaming denn nun mit der gemafreien Musik zu tun? Nun, die Parallelen sind für mich in der Vergütung der Künstler zu sehen. Zwar habe ich keinen Einblick in die Vertragskonditionen, die große Plattenlabels mit den Streaminganbietern haben, aber zumindest sind die Ausschüttungen an Indie-Künstler weit jenseits von dem, was man als faire Vergütung bezeichnen würde, weil sie niemals die Streamingzahlen der bekannten Künstler erreichen. Ja, man fragt sich, wer eigentlich schuld daran ist. Die Streaming-Anbieter, die Plattenfirmen oder die geizigen Musik-Konsumenten?

    Um sich die Vergütungen einmal ansehen zu können, bietet sich beispielsweise das Tool von Audiam an: http://resources.audiam.com/rates/

    Die Unterhaltungsmusik wird durch das Streaming irgendwie „flüchtiger“. Wenn der Song nicht gefällt, klickt man einfach den nächsten an. Es kostet ja nichts oder zumindest nichts extra. Prinzipiell finde ich es persönlich genial, jederzeit in allen möglichen Genres suchen, und den Song dann auch komplett hören zu können. Fällt mir spontan ein Song ein, den ich schon länger nicht mehr gehört habe und den ich auch in meiner CD-Sammlung gerade nicht finde, schwupps – da isser und ich spiele ihn einfach ab.

    Zugegeben, es ist ein wenig, als würde ich Äpfel mit Birnen vergleichen, da hier ja nicht für die kommerzielle Anwendung bzw. Lizenzierung gezahlt wird, aber ich wollte das Thema „Streaming“ dennoch erwähnen, weil „Flatrate-Angebote“ auch im Bereich der GEMA-freien Musik auf dem Vormarsch sind. Es sind zwar unter dem technischen Aspekt keine Streaming-Angebote als solche, die Vermarktung ist aber die gleiche und die Vergütung ebenfalls niedrig, wenn auch noch nicht ganz so drastisch. Aufgrund dieser Entwicklung haben wir beschlossen, in Form von „Spar-Paketen“ ein vergleichbares Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten.


    GEMA-frei forever?

    Wenn man die Wahrnehmung seiner Verwertungsrechte gänzlich einer Gesellschaft überträgt, sollte man sich schon sehr sicher sein. Ich persönlich bin es bis jetzt noch nicht.

    Ein Beitrag der Frankfurter Rundschau, der nachdenklich macht (Ich gehe einmal davon aus, daß die Frankfurter Rundschau keine Lügenmärchen verbreitet): http://www.fr.de/kultur/streit-um-gema-gebuehren-gema-der-club-der-oberen-3400-a-836485

    Gut möglich, daß solche oder ähnliche Beiträge mein mangelndes Vertrauen in die GEMA bestärken.

    Vielleicht sollten wir froh sein, daß das Anbieten GEMA-freier Musik überhaupt erlaubt ist und keine „Ausgleichszahlungen“ von GEMA-losen an die GEMA zu leisten sind…


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    Toy Invention