Toy Invention

FAQ/Hilfe

faq

WIESO SOLLTE ICH AUSGERECHNET HIER GEMA-FREIE MUSIK LIZENZIEREN?
    • Die Musik auf dieser Seite ist 100% GEMA-Frei mit Garantie. Selbst wenn der Urheber später einmal einer Verwertungsgesellschaft beitreten sollte, werden die lizenzierten Stücke von einer zukünftigen Verwertung ausgeschlossen.

    • Neben den Einzel-Lizenzen können Firmen, die einen regelmäßigen oder erhöhten Musikbedarf haben, Spar-Pakete zu unglaublich günstigen Preisen lizenzieren.

    • Es ist möglich, uns individuelle Wünsche bezüglich der Lizenzierung mitzuteilen. Wir erstellen umgehend ein faires Angebot. Die Spar-Pakete sind Vorschläge, die angepasst werden können.

    • Von allen Songs können Demo-mp3’s (mit Wasserzeichen) sofort und ohne Anmeldung heruntergeladen und im Projekt auf Verwendbarkeit getestet werden.

    • Unsere Preise sind ein weiteres starkes Argument. Selbst Künstlersozialkassen-Abgaben sind dann eher ein kleines Problem.

    • Unsere eher familiäre Einstellung zum angebotenen Service macht es einfach, Beratung und Unterstützung zu erhalten. Dies zahlt sich ebenso bei Auftragskompositionen aus. Der Komponist ist der direkte Ansprechpartner.

    • Alle Songs auf der Seite sind Eigenproduktionen – die Rechte sind also zu 100% geklärt.

ICH BIN NEU HIER, WIE LÄUFT EIN KAUF AB?
    Die passende Musik kannst du auf verschiedene Arten auswählen: Auf der Seite mit den Playlists und Themenalben stöbern; oder du kannst links in der Seitenleiste nach Genres oder Themen suchen, einen Suchbegriff ins Suchfeld eingeben, oder in einem schon aufgerufenen Song (in der Detailansicht) auf ein passendes Schlagwort, Thema oder Genre klicken. Wenn du ein geeignetes Stück gefunden hast, klicke auf den Button „Lizenz“. Auf der dann erscheinenden Seite kannst du die für den Einsatzzweck passende Lizenz im Pull-Down-Menü auswählen und zum Warenkorb hinzufügen. Du kannst dann entscheiden, ob du direkt zum Warenkorb geleitet wirst oder weitere Songs hinzufügen möchtest. Nach dem Klick auf „Weiter zur Kasse“ gelangst du auf die Seite, wo du deine persönlichen Daten / Rechnungsdetails eingibst. Bitte beachte: solltest du für einen Kunden lizenzieren, musst du dessen Angaben (Name / Firma sowie Adresse) im End-Lizenznehmer-Feld auf der rechten Seite eintragen. In jedem Fall aber bitte im Feld darunter das Projekt kurz beschreiben (erforderlich für das GEMA-Freistellungsdokument).
WERDEN MEINE KREDITKARTENDATEN AUF EUREM SERVER GESPEICHERT?
    Nein. Wir nehmen die Sicherheit sensibler Daten sehr ernst. Kreditkartendaten werden von unserem PCI DSS-konformen Zahlungsabwickler Stripe verarbeitet.
WIESO FINDE ICH HIER KEINE MUSIK, DIE ICH IM RADIO HÖRE?
    Auf Toy Invention finden sich nur Kompositionen von Urhebern, die nicht der GEMA angeschlossen sind. Derartige Musik wirst du auch nicht auf anderen GEMA-freien Portalen finden. Die Verwertungsrechte von Musik, wie du sie aus dem Radio kennst, werden von der GEMA, SUISA, AKM oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen. Um diese „Radio-Titel“ lizenzieren zu können bzw. eine Synchronisations-Lizenz zu erhalten, musst du recherchieren, bei welchem Label der betreffende Künstler unter Vertrag ist und mit dem Label direkt Kontakt aufnehmen. Dort erfährst du ob und zu welchen Konditionen eine Lizenzierung erfolgen kann. Oft sind an einem Musiktitel mehrere Leute beteiligt, dann müssen ggf. mehrere Verlage kontaktiert werden. Um beispielsweise für einen Werbespot eine Lizenz von einem bekannten Song zu erwerben, muß man zwei Rechte anfragen: das Vervielfältigungsrecht und das Urheberrecht. Eine Alternative kann eine Coverversion des gewünschten Stücks sein, dann muß man evtl. nur die Urheberrechte klären, was günstiger ist. Hinzu kommt noch, wo und wie lange der Titel lizenziert werden soll. Bei sehr großen Namen kann das für ein Quartal schnell mal eine halbe Million Euro kosten.
WELCHE LIZENZ BRAUCHE ICH DENN LETZTENDLICH?
    Mit der Standard-Lizenz sind alle kommerziellen Anwendungen außer gewerbliche Kino-Spielfilme sowie regionale und nationale und TV-Werbung abgedeckt. Solltest du Fragen haben, kannst du uns jederzeit gerne kontaktieren.
WAS HEISST DENN EIGENTLICH GEMAFREIE MUSIK, IST SIE KOSTENLOS?
    GEMA-freie Musik ist nicht automatisch kostenlos, sie unterliegt nur nicht der Abrechnungspflicht durch die GEMA (Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“). Denn jedes Mal, wenn ein Musikstück eines GEMA-Mitglieds beispielsweise im Radio läuft, wird genau festgehalten, wann, wo und wie oft der Titel gespielt wurde und der Künstler nach einem bestimmten Tarifschlüssel durch die GEMA vergütet. Dies erfolgt z.B. ebenso bei Live-Veranstaltungen oder Fernsehsendungen. Hier findest du weitere Erläuterungen zu diesem Thema.
WARUM IST IN REGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN EINE STIMME IM DER MUSIK ZU HÖREN?
    Dies ist eine kleine Massnahme, um dem illegalen Kopieren der Songs entgegenzuwirken. In den lizenzierten Songs ist diese Stimme selbstverständlich nicht zu hören.
ICH MÖCHTE DIE MUSIK IN MEINEM PROJEKT TESTEN BEVOR ICH SIE KAUFE
    Dazu musst du nur auf „Demo-Download“ klicken und du kannst die Preview-MP3s (160kbps mit Wasserzeichen) auf deinem Rechner speichern und im Projekt in Ruhe ausprobieren.
DARF ICH DIE MUSIK FÜR MEINE PROJEKTE VERÄNDERN?
    Du kannst die Songs, schneiden, einblenden oder ausblenden, die Lautstärke anpassen oder mit Sprache versehen. Zudem darf auch das Tempo an die Projektlänge angepasst werden (zur Erhaltung der Audio-Qualität sollte man es mit dem Time-Stretching jedoch nicht übertreiben). Aber du darfst die Musik nicht etwa mit Gesang oder weiteren Instrumenten ergänzen, remixen oder samplen für ein neues Musikstück oder Produkt, das anschließend als Unterhaltungsmusik, Produktionsmusik, After Effects-Projekt oder Ähnliches verkauft wird (soll heißen: ein konkurrierendes Produkt oder ein neues Musikstück).
ICH BENÖTIGE EINE GRÖSSERE ANZAHL AN MUSIKSTÜCKEN - GIBT ES RABATT?
    Beim Kauf von 3 Stücken: 10%, beim Kauf von 5 Songs 20% und bei 10 Werken 30%. Dafür kopierst du einfach den entsprechenden Code von der Seite „Rabattcoupons“ in das Gutscheincode-Feld im Warenkorb und klickst auf „Gutschein anwenden“. Ausgenommen hiervon sind bereits reduzierte Angebote.
GEHÖREN DIE GEKAUFTEN SONGS MIR?
    Nein, du erwirbst eine Lizenz für ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht in einem Projekt (Ausnahmen: Premium- und Master-Lizenz mit einer jeweiligen Laufzeit von einem Jahr). Die eigentlichen Besitzrechte verbleiben beim Rechteinhaber. Du darfst beispielsweise nicht einfach Gesang hinzufügen und den Song danach als neues Musikstück verkaufen.
DARF ICH DIE MUSIK AUF YOUTUBE ODER EINER ÄHNLICHEN SEITE NUTZEN?
    Ja, das ist eine der Hauptanwendungen in der Standard-Lizenz.
ICH HABE EINEN URHEBERRECHTS-ANSPRUCH DURCH CONTENT ID AUF YOUTUBE ERHALTEN - WAS SOLL ICH TUN?
    Obwohl wir eigentlich keine großen Freunde von Content-ID für YouTube sind und wohl auch nie werden, ist es die einzige Möglichkeit zu verhindern, daß Fremde unsere Songs illegal in dieses System einlesen lassen und dann die Urheberschaft und Monetarisierung für sich beanspruchen. Dies sorgt dann bei unseren Kunden und natürlich auch bei uns für eine Menge Ärger.

    Wichtig: Wenn ihr unsere Musik lizenziert und auf YouTube nutzt, könnt ihr wie gewohnt euer Video monetarisieren. Es muss halt nur vorher freigeschaltet werden – das ist alles. Bisher befinden sich nur einige unserer Werke in diesem System.

    Denn es kommt auf YouTube ständig vor, daß z.B. Konzerne Urheberrechts-Ansprüche auf Songs erheben („Claims“), ohne jedoch die Urheberrechte daran zu besitzen. Weder Content-ID an sich, noch die Alternative, seine Songs nicht mit diesem System zu registrieren, sind eine Ideallösung. Wer klagt schon gerne gegen einen Konzern.

    Zugegeben, Content-ID macht das Lizenzieren für YouTube nicht gerade einfacher, aber wer schon einmal die Situation erlebt hat, daß die eigene Musik von einem Konzern in YouTube „geclaimt“ wurde und dagegen gerichtlich vorgehen musste – so wie wir auch – denkt ab diesem Zeitpunkt anders über Content-ID. Denn wer ein Musikstück – wenn auch unrechtmässig – im Content-ID-System registriert, sitzt erstmal am längeren Hebel. Und solche Konzerne sind da sehr dreist…

    Aktuell befinden wir uns noch in der Entscheidungsphase, ob wir unsere Musik mit Content-ID schützen werden, da es das Nutzungserlebnis doch sehr beeinträchtigt. Allerdings werden wir gegen eine unbefugte Registrierung unserer Songs ins Content-ID-System umgehend gerichtlich vorgehen.

    Urheberrechtsansprüche auf YouTube sind vollständig automatisiert. Die Computersysteme von YouTube erkennen die Musik in deinem Video mithilfe der Content-ID-Technologie automatisch. Die automatisierten Systeme von YouTube wissen nicht, dass du eine Lizenz erworben hast. Deshalb erhältst du den „Urheberrechtsanspruch“. Du kannst den Copyright-Hinweis leicht entfernen, indem du auf der YouTube-Seite zum Copyright-Hinweis die Funktion „Widerspruch“ verwendest, um zu dokumentieren, dass du eine Lizenz erworben hast, um die Musik in deinem Video zu verwenden. Normalerweise wird der Copyright-Hinweis für dein Video innerhalb von 24 Stunden entfernt.

    Ideal wäre, Lizenzinformationen bereitzustellen, wenn du dein Video auf YouTube hochlädtst. Dies ist jedoch bislang leider nicht der Fall.

    Also läuft der Prozess folgendermassen ab:

    1. Du lädtst das Video hoch (vorzugsweise stellst du es zunächst auf „privat“ oder „nicht gelistet“)

    2. YouTube findet automatisch unsere Musik darin und generiert einen „Urheberrechtsanspruch“

    3. Du verwendest den Link „Einspruch“ auf der YouTube-Seite, um dein Lizenzdokument hochzuladen

    4. Der Anspruch auf das Urheberrecht wird von deinem Video entfernt. Es ist ein bisschen umständlich, aber es ist jetzt auch nicht unzumutbar.

    Wenn du immer noch Probleme damit hast, nutze unser Kontaktformular und teile uns

    A den Link bzw. die URL zu deinem Video sowie

    B Details zu deiner Lizenzbestellung mit, wie Bestellnummer oder Kundenname

    C Informationen über den Copyright-Hinweisbildschirm auf YouTube, der den in deinem Video gefundenen Track-Titel, den Künstler und das Unternehmen, das die Verwaltung des Tracks beansprucht, anzeigt. Wir helfen dir dabei, die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären.

    Nochmals: Content-ID ist nicht dazu da, euch das Leben schwer zu machen. Aber es gibt leider keine wirksamere Alternative dazu. Ausser, man möchte seine Zeit mit Auseinandersetzungen auf YouTube oder Gerichtsprozessen verbringen.

    Ausführlichere Infos über Content-ID könnt ihr hier nachlesen: CONTENT-ID – URHEBERRECHT AUSSER KONTROLLE

ICH REALISIERE MEIN PROJEKT MEHRSPRACHIG. BRAUCHE ICH MEHRERE LIZENZEN?
    Nein, wenn das Projekt inhaltlich gleich ist und sich nur die Sprache ändert, benötigst du nur eine Lizenz.
KANN ICH DIE MUSIK FÜR WEITERE PROJEKTE NUTZEN?
    Nein, die Lizenz ist immer an das Projekt gebunden, was bei der Bestellung angegeben wird. Für die Nutzung in weiteren Projekten ist eine neue Lizenz erforderlich. Einzige Ausnahme ist der Eigenbedarf. Solltest du jedoch für einen Kunden eine Auftragsarbeit realisieren, wird für jedes Projekt eine neue Lizenz benötigt.
ICH HABE PROBLEME MIT DARSTELLUNG / FUNKTIONEN AUF DER WEBSEITE
    Solltest du feststellen, daß die Seite langsam reagiert oder sich nicht wie üblich verhält, empfehlen wir die Verwendung eines alternativen Browsers wie Google Chrome oder Mozilla Firefox. Für Hinweise auf eventuell auftretende Störungen sind wir immer dankbar.
ICH KANN EINFACH NICHTS PASSENDES FINDEN
    Gerne komponieren wir für dich die passende Musik für deine Anwendung. Sende uns hierzu bitte eine kurze Beschreibung deines Projekts mit Angabe der Gesamtdauer des Musikstücks sowie Anzahl der benötigten Titel. Eventuell den Hinweis auf Songs, die deiner Vorstellung sehr nahe kommen (gerne auch aus unserem Musik-Katalog). Gibt es einen bestimmten Abgabetermin? Benötigst du die Musik exklusiv für dein Projekt? Wir erstellen dir so schnell wie möglich ein unverbindliches Angebot. Eine einfache Mail genügt. Oder nutze unser Anfrage-Formular
GIBT ES HIER AUCH KOSTENLOSE MUSIK?
    Auf der Seite „Kostenlose Musik“ haben wir einige Songs zusammengestellt, die völlig kostenlos sowohl für private als auch kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Einzige Bedingung: einen Link auf unsere Seite setzen, z.B. in dieser Form:
    GEMA-freie Musik von Toy Invention: https://toyinvention.de
    So kann auch die GEMA sofort erkennen, daß die Musik nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt.

Falls deine Frage hier nicht aufgeführt sein sollte, schreib‘ uns bitte einfach eine Mail.

 

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