Alle kommerziellen Anwendungen außer gewerbliche TV- und Kinofilme sowie regionale und nationale TV-Werbung.
Beispiele: Imagevideo auf YouTube, Radiowerbung, Online-Spiele, Podcasts, Redaktionelle Onlinevideos, Online-Produktfilme.
Für Arbeiten im Kundenauftrag muß für jedes Projekt eine separate Lizenz erworben werden.
Dies gilt ebenfalls für Themenalben. Ein Projekt ist beispielsweise ein Firmenprofil / Imagefilm, der auf YouTube und der Firmenwebseite gezeigt wird.
- Alle Anwendungen außer gewerbliche TV- und Kinofilme sowie regionale und nationale TV-Werbung
- Mechanische Vervielfältigung bis 1.000 Stück
- Zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer
- Gewerbliche TV- und Kinofilme
- Featurefilme
- Mechanische Vervielfältigung bis 5.000 Stück
- Zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer
- Regionale TV-Werbespots
- Mechanische Vervielfältigung bis 10.000 Stück
- Lizenzdauer: 1 Jahr
- Nationale TV-Werbespots
- Mechanische Vervielfältigung bis 50.000 Stück
- Lizenzdauer: 1 Jahr
- Lizenzierung über Kontaktformular – Mail genügt, wir senden dann umgehend den Lizenzierungs-Link.
- Alle Projektarten
- Mechanische Vervielfältigung unbegrenzt
- Zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer
- Lizenzierung über Kontaktformular – Mail genügt, wir senden dann umgehend den Lizenzierungs-Link.
- Alle Projektarten
- Mechanische Vervielfältigung unbegrenzt
- Zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer
- Alle Projektarten
- Mechanische Vervielfältigung unbegrenzt
- Zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer
- Je Lizenz an einer Standortadresse zeitlich unbegrenzt nutzbar
- Bereitstellung der Haupt- und Hintergrundversionen im MP3-Format, 320Kbps
Wenn du mehr Musik benötigst, geben wir dir gerne auch einen Rabatt (ausgenommen sind Sonderangebote und Beschallungs-Lizenz):
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Jede Lizenz beinhaltet nicht die Erlaubnis zum Verändern der Musik durch Hinzufügen von Gesang und Weiterverkauf als neues Lied, in einer neuen Musikproduktion oder als weiteres lizenzfreies bzw. GEMA-freies Produkt (After Effects Projekte, Produktionsmusik, Stock Videos und so weiter).
Versand/Lieferung
Versandkosten fallen nicht an, da die Musikstücke ausschliesslich per Download bereitgestellt werden. Lieferbeschränkung: Kunden aus dem EU-Ausland sind nur mit gültiger Umsatzsteuer-Ident-Nr. zum Kauf berechtigt.
Limitierungen
Der Käufer wird nicht Eigentümer des erworbenen Musikstückes. Er erwirbt ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Vermietung, Verleih sowie Weiterverkauf / Weiterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet. Das Urheberrecht verbleibt beim Urheber, da es nicht übertragbar ist.
Ebenso ist die Verwendung im Zusammenhang mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden, rassistischen, jugendgefährdenden Inhalten und Werbung für politische Parteien untersagt.
Eine Weiterlizenzierung als eigenständiges Musikstück an Dritte unter eigenem Namen (beispielsweise durch Künstler, Audioproduzenten) ist nicht zulässig.
Es ist nicht erlaubt, Produktionen, die mit unserer Musik erstellt wurden, bei einer Verwertungsgesellschaft jeglicher Art anzumelden.
Des Weiteren ist eine Registrierung unserer Musik durch den Lizenznehmer in einem YouTube Content ID Programm oder vergleichbare Dienste ausgeschlossen. Zum besseren Verständnis: Natürlich dürfen die Videos mit unserer Musik auf YouTube hochgeladen und auch monetarisiert werden. Content ID hingegen ist dazu gedacht, identische Werke EINES ALLEINIGEN URHEBERS aufzuspüren, um dann entscheiden zu können, ob ein Video „geclaimt“ werden soll. Grosse Firmen, die Zugriff auf das Content ID System haben, können nicht-exklusiv lizenzierte Musik ganz einfach in der sogenannten „Referenzdatei“ ausklammern. Dann ist auch eine problemlose Registrierung im Content ID System möglich. Ausführliche Infos zu diesem Thema findest du hier: Content ID – Urheberrecht ausser Kontrolle.
Strafzahlungen und sonstige Ansprüche, die evtl. aus der Nichteinhaltung der Limitierungen resultieren, trägt der Lizenznehmer im vollem Umfang.
Vereinbarung
Zwischen Michael Adels, In der Hohl 34, 56659 Burgbrohl (nachfolgend Lizenzgeber) und Ihnen als Anwender wird der nachfolgende Lizenzvertrag über die von Ihnen im Rahmen der Bestellung erworbenen Inhalte geschlossen. Die Bestimmungen des Lizenzvertrages erkennen Sie mit dem Kauf der Inhalte als verbindlich an.
Zum Kauf einer Lizenz auf „toyinvention.de“ muss der Nutzer mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Sollte der Lizenznehmer Unternehmer sein, erklärt er sich damit einverstanden, daß sein Name / Logo zu Referenzzwecken auf toyinvention.de genannt werden darf.
Toyinvention.de behält sich das Recht vor, an AGB, Lizenzbedingungen und Limitierungen jederzeit Änderungen – beispielsweise zur Umsetzung von Gesetzesänderungen – vorzunehmen. Anwendung finden stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Lizenzbedingungen und AGB.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der von Ihnen über den Online Shop erworbenen Inhalte.
(2) Diese Inhalte werden Ihnen zur Nutzung auf Dauer überlassen.
§ 2 Nutzungsrechte
(1) Die Inhalte sind nur für die Nutzung durch den Lizenznehmer lizenziert, den Sie beim Kauf im Online Shop angegeben haben.
(2) Die Inhalte dürfen nur vervielfältigt werden, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung im Rahmen der erworbenen Lizenz notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere das Abspeichern der Inhalte auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Inhalte in den Arbeitsspeicher.
(3) Darüber hinaus dürfen Sie eine Vervielfältigung nur zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(4) Weitere Vervielfältigungen sind nicht gestattet.
(5) Sie dürfen diese Inhalte bei Eigenbedarf für mehrere Anwendungen nutzen.
(6) Es besteht die Möglichkeit, die Inhalte zur Nutzung durch einen Ihrer Kunden zu erwerben. In diesem Fall muss der vollständige Name und die vollständige postalische Anschrift des Kunden, der die Inhalte nutzt, im Bestellvorgang angegeben werden. Für jeden Kunden, der die Inhalte nutzen soll, und für jede einzelne Anwendung des Kunden, in der die Inhalte verwendet werden sollen, müssen Sie bzw. der Kunde eine gesonderte Lizenz erwerben.
(7) Eine Nutzung der Inhalte für rechts- oder sittenwidrige Zwecke ist nicht gestattet.
(8) Eine Verbreitung der Inhalte oder das öffentliche Zugänglichmachen der Inhalte oder Teile hieraus auf einer Tauschbörse ist ebenso untersagt wie das Vermieten oder Verleasen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsrechte erlischt nicht nur Ihr Recht zur Nutzung, der Lizenzgeber behält sich darüber hinaus auch vor, gegen die Rechtsverletzung zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
(9) Eine Weitergabe der Inhalte ist nur an den im Bestellvorgang genannten Endkunde gestattet.
§ 3 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Kaufs in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, ist er verpflichtet, die gelieferte Inhalte auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind beim Lizenzgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Download schriftlich zu rügen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben.
(2) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Lizenzgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Anwender gerügt werden.
(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Inhalte in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Diese Beschränkung gilt nicht gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, die den Kaufvertrag folglich zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Lizenzgeber behält sich das Eigentum an der dem Anwender gelieferten Inhalte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.
(2) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Anwenders gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Lizenzgeber nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lizenzgeber teilt dies dem Anwender ausdrücklich mit.
(3) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Lizenzgeber erlischt das Recht des Anwenders zur Weiterverwendung der Inhalte. Sämtliche vom Anwender angefertigten Kopien müssen übergeben oder gelöscht werden.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten i.S. des HGB, also Kunden, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Sinzig ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsregeln als unwirksam erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsregeln im Übrigen unberührt.
Sonstiges
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/