Toy Invention

Was bedeutet eigentlich GEMA-frei?

Gleich vorneweg: GEMA-frei bedeutet nicht automatisch „kostenlos“. Es sagt erstmal aus, dass der Urheber dieser Musik nicht der GEMA angehört!

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) fungiert als Schnittstelle zwischen Künstlern und Lizenznehmern. Sie überwacht beispielsweise die Musiknutzung bei Live-Auftritten, in Radiosendungen oder in der Fernsehwerbung.

Bei jeder Aufführung oder Ausstrahlung erhält der Künstler eine Vergütung, die nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel festgelegt ist.

Da auf dieser Seite keine GEMA-pflichtige Musik angeboten wird, liegt die Entscheidung, wie die Stücke verwertet werden, beim Urheber. Somit ist die Budgetplanung für dein Projekt transparent, weil du nicht befürchten musst, später nochmals für die Verwendung der Musik zur Kasse gebeten zu werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, ein GEMA-Freigabedokument vorweisen zu können, um nicht in Erklärungsnot zu kommen, sollte die GEMA eine Auskunft zur Herkunft des lizenzierten Songs verlangen. Bei der Nutzung von Musik von toyinvention.de bist du auf der sicheren Seite. Unsere Musik wird auch dann noch GEMA-frei sein, sollte der Urheber später einmal der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft beitreten! Das garantieren wir schriftlich.

Gemafreie Musik wird auch gerne als lizenzfreie Musik bezeichnet, was allerdings irreführend ist und in den meisten Fällen gar nicht stimmt. Denn gemafreie Musik kann zwar lizenzfrei sein, wenn der Rechteinhaber seine Werke beispielsweise zum unentgeltlichen Download anbietet; jedoch wird man die Musik aus dem überwiegenden Angebot im Netz kostenpflichtig lizenzieren müssen. Genauso gibt es keine „rechtefreie Musik“. In Deutschland ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Es sei denn, der Urheber stirbt und vererbt dieses Recht.

Gemafreie Musik muss nicht automatisch auch SUISA-frei oder AKM-frei sein, denn neben der GEMA in Deutschland gibt es in anderen Ländern natürlich ebenfalls Verwertungsgesellschaften, die sich um die Vergütung der Urheber kümmern. In Österreich ist das z.B. die AKM, in der Schweiz die SUISA oder in Italien die SIAE. Aus diesem Grund möchten wir nochmal klarstellen, dass alle Werke auf toyinvention.de frei von jeglichen Verwertungsgesellschaften sind und auch bleiben werden.

Eine ausführlichere Erklärung findest du hier: Gemafreie Musik für Multimedia

Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, darfst du uns jederzeit gerne kontaktieren.

 

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