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(Lustige) Fakten über Klaviere

Hier sind einige Fakten über Klaviere:

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  • Klaviere haben viele Tasten: Ein Standardklavier hat 88 Tasten, bestehend aus weißen und schwarzen Tasten. Das ist eine Menge im Vergleich zu anderen Musikinstrumenten.
  • Klaviere sind schwer: Ein durchschnittliches Klavier wiegt zwischen 200 und 500 Kilogramm. Große Konzertflügel können sogar über eine Tonne wiegen!
  • Viele Teile, viel Handarbeit: Ein Klavier besteht aus etwa 12.000 Teilen, und viele davon werden immer noch von Hand gefertigt.
  • Ungewöhnliche Klavierformen: Es gibt Klaviere in verschiedenen Formen und Größen. Einige haben runde Formen oder sind vertikal angeordnet.
  • Klaviertasten sind aus Elfenbein und Holz: Historisch wurden die weißen Tasten aus Elfenbein und die schwarzen aus Ebenholz hergestellt. Heute werden oft Kunststoffe verwendet, aber einige hochwertige Klaviere verwenden noch immer echtes Holz.
  • Klaviere haben „Flügel“: Der Begriff „Flügel“ bezieht sich nicht nur auf die Form des Klaviers, sondern auch auf eine bestimmte Art von Klavier. Ein Flügel hat die Saiten horizontal angeordnet, im Gegensatz zu einem aufrechten Klavier.
  • Mozart und Beethoven haben auf Klavieren gespielt: Diese berühmten Komponisten haben die Klaviatur in ihrer Musikgeschichte intensiv genutzt.
  • Das größte Klavier der Welt: Das größte spielbare Klavier der Welt ist das „St. Petersburg“ Klavier, das 3,5 Meter hoch und 8,3 Meter lang ist.
  • Der längste Klaviermarathon: Der Guinness-Weltrekord für den längsten Klaviermarathon liegt bei über 103 Stunden.
  • Das teuerste Klavier: Ein Klavier von Theodore Steinway aus dem Jahr 1860 wurde 2011 auf einer Auktion für über 1,2 Millionen US-Dollar verkauft.
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Klaviere haben also nicht nur eine reiche musikalische Geschichte, sondern auch einige interessante und kuriose Fakten!

Lustige Fakten über die E-Gitarre

Die E-Gitarre hat die Welt der Musik revolutioniert und ist ein faszinierendes Instrument. Hier sind einige lustige Fakten über die E-Gitarre:

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  • Zufall und der erste E-Gitarrensound: Der erste E-Gitarrensound entstand angeblich durch einen Zufall. Der Gitarrist Les Paul soll 1941 versucht haben, den Klang seiner akustischen Gitarre zu verstärken, indem er einen Eisenbahnwaggon als Resonanzkörper nutzte. Dies führte zur Entwicklung der ersten soliden E-Gitarre.
  • Chuck Berry’s „Duck Walk“: Der legendäre Rock’n’Roll-Gitarrist Chuck Berry war für seine charakteristische „Duck Walk“ auf der Bühne bekannt, bei der er auf der Bühne hüpfte, während er weiterhin Gitarre spielte.
  • Die längste E-Gitarre der Welt: Die längste E-Gitarre der Welt wurde 2019 in Kanada gebaut und maß erstaunliche 13,23 Meter.
  • E-Gitarren im Weltall: Die E-Gitarre hat sogar den Weltraum erreicht. Der Astronaut Chris Hadfield spielte 2013 auf der Internationalen Raumstation ISS eine E-Gitarre und nahm ein Video seines Auftritts auf.
  • Das teuerste Plektrum: Ein Plektrum, das einst von Eric Clapton verwendet wurde, wurde 2004 für erstaunliche 14.000 US-Dollar versteigert.
  • „Stairway to Heaven“ und der meistgesuchte Gitarrenakkord: Der Gitarrenakkord, der am häufigsten auf Google gesucht wird, ist derjenige von „Stairway to Heaven“ von Led Zeppelin.
  • Spitzname für die E-Gitarre: Die E-Gitarre wird manchmal als „Axt“ bezeichnet, was auf ihre Form und den „schneidigen“ Klang hinweist.
  • Das schnellste Gitarrensolo: Der Gitarrist John Taylor hält den Rekord für das schnellste Gitarrensolo. Er spielte 2001 mehr als 600 Noten pro Minute.
  • Gitarrenhelden: Die populäre Videospielreihe „Guitar Hero“ hat dazu beigetragen, viele Menschen für die E-Gitarre zu begeistern und Luftgitarren-Enthusiasten weltweit zu inspirieren.
  • Das meistgespielte Gitarrenriff: Das Riff von „Smoke on the Water“ von Deep Purple ist eines der meistgespielten und bekanntesten Gitarrenriffs aller Zeiten.
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Die E-Gitarre hat zweifellos eine faszinierende Geschichte und hat die Musiklandschaft auf viele verschiedene Arten geprägt.

Lustige Fakten über die Akustik-Gitarre

Die Akustik-Gitarre ist ein beliebtes und vielseitiges Instrument. Hier sind einige lustige Fakten über die Akustik-Gitarre:

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  • Die älteste erhaltene Gitarre: Die älteste erhaltene Gitarre stammt aus dem Jahr 1590 und befindet sich im Museum of Music in Paris. Sie ist eine frühe Form der Akustik-Gitarre.
  • Die „Dreadnought“ Form: Die „Dreadnought“ ist eine der bekanntesten Formen von Akustik-Gitarren. Sie wurde von der Firma Martin entwickelt und nach einem britischen Schlachtschiff benannt.
  • „Wonderwall“ als beliebtes Anfängerlied: Der Song „Wonderwall“ von Oasis ist bekannt dafür, dass er von vielen Anfängern auf der Akustik-Gitarre gespielt wird. Es hat fast schon Kultstatus als erstes Lied, das viele lernen.
  • Der längste Gitarren-Marathon: Der Guinness-Weltrekord für den längsten Gitarren-Marathon liegt bei erstaunlichen 114 Stunden und 6 Minuten und wurde 2011 von einem kanadischen Musiker namens Dave Browne aufgestellt.
  • „Stairway to Heaven“ und Gitarrengeschäfte: In vielen Gitarrengeschäften ist es eine ungeschriebene Regel, dass es verboten ist, „Stairway to Heaven“ zu spielen, da es oft als Klischee für Gitarrenläden gilt.
  • Johnny Cash’s „Gitarre in Gefängniszellen“: Johnny Cash spielte 1968 im Folsom State Prison live für die Insassen. Er hatte eine spezielle Akustik-Gitarre, die er „Gitarre in Gefängniszellen“ nannte.
  • Die kleinste Gitarre der Welt: Die kleinste spielbare Gitarre der Welt ist nur etwa 10 Mikrometer lang. Sie wurde von Wissenschaftlern mit Hilfe von Nanotechnologie geschaffen.
  • Bob Dylan und die Klimax-Gitarre: Bob Dylan spielte 1965 auf der Bühne der Newport Folk Festival eine „Fender Stratocaster“ E-Gitarre, was für viele Fans eine Überraschung war. Dies markierte seinen Übergang von der reinen Akustik-Gitarre zum elektrischen Sound.
  • Das teuerste Plektrum: Ein Plektrum, das einst von Elvis Presley verwendet wurde, wurde für erstaunliche 4500 US-Dollar versteigert.
  • Der Rekord für die meisten gleichzeitig gespielten Gitarren: Der Rekord für die meisten gleichzeitig gespielten Gitarren wurde 2013 in Indien aufgestellt. 6348 Gitarristen spielten gemeinsam, um diesen Rekord zu brechen.
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Die Akustik-Gitarre hat einen reichen kulturellen und musikalischen Einfluss, und diese Fakten verleihen dem Instrument eine zusätzliche faszinierende Dimension.

Lustige Fakten über das Schlagzeug

Das Schlagzeug ist ein aufregendes und vielseitiges Musikinstrument. Hier sind einige lustige Fakten darüber:

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  • Rekord für die meisten Schlagzeugschläge in einer Minute: Der Weltrekord für die meisten Schlagzeugschläge in einer Minute liegt bei erstaunlichen 1.247 und wurde vom Schlagzeuger Tom Grosset aufgestellt.
  • Schlagzeuger und Herzschlag: Es wurde festgestellt, dass Schlagzeuger oft eine außergewöhnlich gute Kontrolle über ihren Herzschlag haben. Dies könnte auf die rhythmische Natur ihres Trainings zurückzuführen sein.
  • Luftschlagzeug-Weltmeisterschaft: Es gibt tatsächlich eine Luftschlagzeug-Weltmeisterschaft namens „Air Drum World Championships“, bei der Teilnehmer Luftschlagzeug spielen, als ob sie echte Schlagzeuge hätten.
  • Schlagzeug als Sportart: Einige Leute betrachten das Schlagzeugspielen als Sport, da es eine hohe koordinative Fähigkeit, körperliche Ausdauer und Präzision erfordert.
  • Evolutionsgeschichte des Schlagzeugs: Das Schlagzeug hat sich im Laufe der Jahre aus verschiedenen Perkussionsinstrumenten entwickelt. Es begann als einfaches Set aus Trommeln und Becken und entwickelte sich zu den komplexen Schlagzeugsets, die wir heute kennen.
  • Das teuerste Schlagzeug der Welt: Das teuerste je verkaufte Schlagzeug ist ein individuell angefertigtes, von John Bonham von Led Zeppelin gespieltes Schlagzeug. Es wurde für mehrere Millionen Dollar versteigert.
  • Vom Klassenzimmer zum Drumset: Viele bekannte Schlagzeuger begannen ihre musikalische Reise in der Schulband, oft auf einfachen Schlagzeugsets, bevor sie zu professionellen Drumsets wechselten.
  • „Drummer Face“: Schlagzeuger entwickeln manchmal ein einzigartiges Gesichtsausdrucksmuster, das als „Drummer Face“ bezeichnet wird. Dieses Gesicht entsteht oft, wenn sie sich auf das Spielen konzentrieren und die verschiedenen Teile ihres Schlagzeugs koordinieren.
  • In der Armee begann es: Das moderne Schlagzeug hat seine Wurzeln in militärischen Musikkapellen, wo Trommler dazu verwendet wurden, Befehle zu kommunizieren.
  • Schlagzeug als Therapie: Das Schlagzeugspielen wird auch als therapeutische Aktivität eingesetzt. Es kann Stress abbauen, die Konzentration verbessern und als kreativer Ausdruck dienen.
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Das Schlagzeug ist zweifellos ein aufregendes und facettenreiches Instrument mit einer reichen Geschichte und vielen interessanten Facetten.

Content ID – Urheberrecht ausser Kontrolle

Ansichten über Content-ID

YouTube ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Videos geht. Tutorials, Musikvideos, Werbevideos, Katzenvideos…

Als ob Liebe, Eifersucht und das Finanzamt nicht schon genug Sorgen bescheren, gibt es für Nutzer von YouTube ein Thema, das ähnliche Gefühlswallungen auslösen kann. Angeblich um die Rechte der Urheber besser zu schützen, wurde das sogenannte „Content-ID-System“ eingeführt. Urheber können ihre Werke in dieses System einlesen lassen. Sofort wird dann im Hintergrund alles gescannt und nach Übereinstimmungen mit diesem Werk gesucht.

Was sich im ersten Moment wie eine gute Sache anhört, ist nach genauer Begutachtung jedoch eher eine ideale Geldmaschine für die „Großen“. Konzerne, Firmen oder Labels, die zudem direkten Zugriff auf dieses Content-ID-System haben. Normalsterbliche können sich zwar direkt bei YouTube für dieses System bewerben, jedoch werden diese mit 100%iger Sicherheit abgelehnt, da sie nicht über einen riesigen Katalog an eigenen Medien verfügen, die dann monetarisiert (mit Werbeanzeigen versehen) werden können, um dann Einnahmen zu generieren.

Der Musiker von nebenan, der mal eben seine Songs – zumindest auf YouTube – schützen möchte, muß dafür auf einen Dienstleister zurückgreifen, dem er dann einen prozentualen Anteil (ca. 20-50%) an den Werbeeinahmen abtritt. Bevor YouTube die Richtlinien am 20. Februar 2018 geändert hat, konnte man als Einsteiger zumindest anstreben, irgendwann mal etwas Taschengeld zu generieren. Mittlerweile braucht man als YouTuber mindestens 4000 Stunden Videoabrufe in den letzten 12 Monaten und mindestens 1000 Abonnenten, um überhaupt seinen Kanal monetarisieren zu können!

Man hört des öfteren von sehr erfolgreichen Videos, die dann schlagartig Unmengen Klicks generieren. Was aber wohl eher der Wahrheit entspricht, ist die Situation, dass die meisten Musikschöpfer auf YouTube nicht wirklich nennenswerte Einnahmen erzielen (können). Die überwiegende Mehrheit wird vermutlich niemals die Auszahlungs-Schwelle erreichen. YouTube suggeriert uns, den Sechser im Lotto machen zu können oder überreden uns, die Piraterie auszunutzen, um an den Werbeeinahmen beteiligt zu werden, ob wir das jetzt wollen oder nicht. Viele von uns wollen nur ihr Urheberrecht dort schützen.


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Was YouTube nicht wirklich erwähnt: Content-ID über einen Dienstleister ermöglicht nicht, das Video zu blocken. Diese Maßnahme für Nutzer über Drittanbieter existiert nicht. Der Grund liegt auf der Hand – ohne Werbeeinnahmen gibt es keinen Anreiz für Drittanbieter oder YouTube, ihr Content-ID anzupreisen. Es sind lediglich die etwas mehr als 9000 „Partner“, denen umfassenden Zugriff auf das mächtige, YouTube-eigene Content-ID-System gewährt wird. Wenn man es wirklich ernst meinen würde mit dem Schutz des Urheberrechts, sollte auch jeder in der Lage sein, Content-ID sinnvoll zu nutzen. Stattdessen wird mit einem Content-ID-System geworben, welches im Grunde ausschliesslich von Content-ID-Dienstleister oder grossen Labels kontrolliert wird. Niemand schaut diesen Firmen anscheinend genau auf die Finger. Die Einschüchterung sorgt sehr oft dafür, dass bei einem unberechtigten Urheberrechtsanspruch ein Verlust stillschweigend akzeptiert wird und die Werbeeinahmen den falschen Leuten zufliessen.

Man fragt sich, wer denn wohl jetzt alle Rechte für Musik im Content-ID-System hat. Die Antwort ist wahrscheinlich: niemand. Wenn z.B. eine Plattenfirma ein Album veröffentlicht, besitzt die Plattenfirma (vorausgesetzt, der Künstler hat nicht über seine Rechte verhandelt) wahrscheinlich das Urheberrecht an dieser Aufnahme. Und wenn die Plattenfirma einen Content-ID-Vertrag mit YouTube eingegangen ist, besteht die Möglichkeit, dass sie die Platte monetarisieren. Aber was ist mit den anderen Urheberrechts-Inhabern? Wahrscheinlich gibt es auch Komponisten, deren Stücke auf der Platte vertreten sind. Oft gibt es mehrere Mitwirkende an einem bestimmten Lied. Wie sieht es mit ihrem Recht aus, Uploads zu blockieren? Wo sind ihre Lizenzgebühren? Wie werden sie abgerechnet? Sind sie abgerechnet? Wer bat um Erlaubnis? Wo ist die Transparenz? Die Antworten sind: keine, nirgendwo, nein, nein, niemand und keine.

YouTube soll hier nicht als der grosse Bösewicht hingestellt werden. Nein, denn sie versuchen ständig, das Content-ID-Problem in den Griff zu kriegen. Wenn sich alle Nutzer an die bestehenden Vorschriften halten würden, wäre Content-ID eine tolle Sache. Aber genauso, wie es grundsätzlich immer und überall weiterhin Kriminelle geben wird, wird auch das Content-ID-System (leider) immer wieder zu Ärger führen. Dieses System wird niemals perfekt sein.

Ok, jetzt mal unabhängig davon, ob ein Urheberrechtsinhaber Geld auf YouTube verdienen kann oder nicht, wie steht es denn dann um den Schutz des geistigen Eigentums?

Sieht man sich das Content-ID-System noch genauer an, erkennt man weitere Schwachstellen. So arbeitet das System oft fehlerhaft, weil es nicht von Menschen kontrolliert wird. Bei der unglaublichen Menge an Daten ist dies auch gar nicht zu bewerkstelligen. Ein Algorithmus entscheidet darüber, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Da YouTube sich in den Anfängen mit Klagen und hohen Entschädigungsansprüchen auseinandersetzen musste, wurde das Content-ID-System eingeführt, das dies verhindern sollte.

YouTube hat mit dem Content-ID-System also eine ideale Möglichkeit gefunden, Urheberrechtsfragen automatisiert zu klären. Wirklich? Wie sich deutlich zeigt, bietet das Content-ID-System jenen eine tolle Spielwiese, die gar nicht die Urheberschaft über ein Werk besitzen. Denn wer – wenn auch unrechtmässig – fremdes Material hochlädt, sitzt erstmal am längeren Hebel.


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Hier mal ein einfaches Beispiel: Ein sehr großes Medienunternehmen, wir nennen es jetzt mal „Tolle Wurst“, mit Niederlassungen in der ganzen Welt und offizieller Content-ID-Partner von YouTube, lizenziert ein Musikstück bei einem Musikshop (es sei jetzt mal Toy Invention) für ein Video über Patent-Trolle und lädt es auf YouTube hoch. Den gesamten Inhalt des Videos (also inklusive des Songs von Toy Invention) liest diese Firma allerdings vorher in das Content-ID-System ein. Toy Invention lizenziert unterdessen das gleiche Musikstück an einen anderen Kunden, nennen wir ihn mal „Horst“, der ein Werbevideo für seinen Handwerksbetrieb auf YouTube veröffentlichen und ggf. monetarisieren möche (ist ja jetzt mal egal, dass er das eh nicht könnte, weil Horst die Mindestanforderungen für die Monetarisierung gar nicht erfüllt; es geht uns jetzt nur um’s Prinzip).

Bei der Veröffentlichung seines Videos stellt Horst fest, daß „Tolle Wurst“ das Musikstück als sein eigenes beansprucht und erhält auf YouTube einen sogenannten „Copyright-Claim“, also einen Urheberrechtsanspruch. Sein Video wird gesperrt. Horst kann jetzt Einspruch einlegen. Er hat nun sieben Möglichkeiten, die er in seinem YouTube-Kanal auswählen kann:

Auswahlmöglichkeiten beim Einspruch auf YouTube:
A: Ich besitze die CD/DVD oder habe das Lied online gekauft.

B: Ich verkaufe das Video nicht und verdiene kein Geld damit.

C: Ich habe den Rechteinhaber im Video erwähnt.

D: Das Video ist ein Originalvideo von mir, an dem ich alle Rechte besitze.

E: Ich habe eine Lizenz oder eine Genehmigung des Rechteinhabers zur Verwendung dieser Inhalte.

F: Meine Verwendung des Videos entspricht nach den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen den rechtlichen Bedingungen für „Fair Use“ (freie Benutzung) bzw. „Fair Dealing“.

G: Die Inhalte sind urheberrechtsfrei oder fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz.

Der Urheberrechtsinhaber hat jetzt 30 Tage Zeit, auf den Einspruch zu reagieren. Eine ziemlich lange Zeitspanne, sollte man sich in einer solchen Lage befinden. Und so mancher hätte an dieser Stelle womöglich keine Lust mehr, das lizenzierte Musikstück noch weiter für sein Video zu verwenden.

Klar, Horst würde vermutlich „E“ auswählen. Doch bis zu diesem Schritt kommt er erst gar nicht, weil er sich auch noch nicht so genau mit YouTube auskennt und verständlicherweise nun total verunsichert ist.

Horst muss das auch nicht verstehen, da er ja den Song von Toy Invention legal lizenziert hat und nun den Urheberrechts-Hinweis von „Tolle Wurst“ erhält. Horst wird mißtrauisch und wittert Betrug. Toy Invention hat doch nicht etwa das Lied von „Tolle Wurst“ geklaut und auf seiner Webseite zum Verkauf angeboten?


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Horst kontaktiert wütend Toy Invention und erfährt, daß der Urheberrechtsanspruch unrechtmäßig ist. Toy Invention entschuldigt sich bei Horst für die Unannehmlichkeiten bis zur Klärung und beginnt, alle Einzelheiten aufzulisten, um sich an „Tolle Wurst“ zu wenden und sie höflich auffordert, das Musikstück aus dem Content-ID-System zu entfernen, da „Tolle Wurst“ nicht der Urheberrechtsinhaber ist und diese Vorgehensweise schlicht und ergreifend illegal ist.

Hier ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen von YouTube (https://support.google.com/youtube/answer/2605065?hl=de):



…Du musst in jedem Gebiet, wo du einen Anspruch auf bestimmte Inhalte erhebst, die alleinigen Urheberrechte an dem Material in der Referenzdatei besitzen. Ansonsten ist dein Anspruch nicht zulässig.

Hier sind ein paar Beispiele für Material, das nicht als Referenz bzw. innerhalb einer Referenz verwendet werden darf:

  • Inhalte, die nicht exklusiv von einem Dritten an dich lizenziert wurden
  • Inhalte, die du unter einer freien/offenen Lizenz nutzt (z. B. Creative Commons)
  • Material, Aufnahmen oder Kompositionen, die frei von Urheberrechten sind
  • Clips aus anderen Quellen, die gemäß der „Fair Use“-Doktrin (angemessene Verwendung) genutzt werden
  • Videospielmaterial, das nicht vom Herausgeber des Videospiels stammt…


  • „Tolle Wurst“ reagiert nicht auf die Mails von Toy Invention, die vorsoglich an mehrere Email-Adressen von „Tolle Wurst“ geschickt wurden und auch Eingangsbestätigungen existieren.

    Toy Invention überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten. Moment mal. Rechtliche Schritte gegen einen Weltkonzern, der mit YouTube eine dicke Partnerschaft pflegt? Toy Invention wird etwas nervös. Was ist, wenn „Tolle Wurst“ trotzdem irgendwie vor Gericht siegt? Wie hoch werden die Kosten für den ganzen Kram sein?

    Nochmals googelt sich Toy Invention einen Ast. Toy Invention findet einen Beitrag (engl). In diesem Beitrag geht es um einen in der Production-Music-Szene nicht unbekannten Komponisten, dem im Grunde sehr Ähnliches passiert ist und der wohl angesichts der Tatsache, sich mit einem Konzern anlegen zu müssen und Geld und Anwälte zu mobilisieren, nicht gerade amüsiert wirkt:

    https://www.techdirt.com/articles/20150317/10513630347/umg-licenses-indie-artists-track-then-uses-content-id-to-claim-ownership-it.shtml

    Toy Invention ist verunsichert. Was macht man denn da am besten?

    Genau – Google ist da und die nächsten Stunden vergehen mit Recherche über das Problem „Konzern beansprucht Inhalte mit Content-ID, ohne das Urheberrecht zu besitzen“

    Er stolpert über empörte YouTuber, die sich über den Missbrauch von Content-ID beschweren:

    Oder andere kritische Seiten, die sich über Content-ID auslassen:

    Five Lies In YouTube’s Spin on Content ID

    Der Leser wird es ahnen, es ist nicht wirklich ein Beispiel, das ist Realität. Die Realität auf YouTube mit ihrem tollen Content-ID-System und „professionellen YouTube-Partnern“, die sich offenbar nicht wirklich dafür interessieren, was sie dürfen und was nicht oder mit Content-ID grob fahrlässig umgehen.

    Das Content-ID-System hält aber noch andere Probleme bereit. Ein gutes Beispiel hierfür wären beispielsweise kommerzielle Audio-Loops bzw. Samples (Soundschnipsel bzw. Audiofragmente, die sich in einer Schleife wiedergeben lassen). Musikschaffende können diese Loops, die es in unendlich vielen Varianten zu kaufen gibt, in ihren Musikstücken legal verwenden, um z.B. ein Gitarrensolo in ihr Stück einzubauen. Vielleicht, weil der oder die Musikproduzentin keine Gitarre spielen kann oder weil es schneller, einfacher und auch günstiger ist, ein vorgefertigtes Soundelement mal eben so einzubauen. Wer kann sich als Einzelkämpfer für die Komposition von Production-Music schon einen Studiomusiker leisten. Und bei der Dance-Music sind solche Loops gar nicht mehr wegzudenken.

    Der Haken an der Sache ist, daß dieses (für unser Beispiel unveränderte) Gitarrensolo – zumindest im Content-ID-System – einem bestimmten Musikstück zugeordnet wird, das evtl. bereits schon im System registriert wurde. Besonders dann, wenn ein Sample oder Loop nicht von anderen Elementen im Song überlagert wird (viele Hersteller von Samples verlangen in den Nutzungsbedingungen zwar oft die zwingende Kombination ihrer Samples mit Sound-Elementen des Nutzers, doch in der Praxis funktioniert dies aber unter Umständen nicht immer 100%ig oder es wird übersehen). Wenn nun jemand das gleiche Gitarrensolo ebenso unverändert in sein eigenes Musikwerk einbaut und die Musik später auf YouTube für ein Video verwendet wird, meldet das System den Urheberrechtsanspruch desjenigen, der seinen Song zuerst im Content-ID-System registriert hat.


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    Dazu sei allerdings gesagt, daß – unseren Erfahrungen nach – die Registrierung von Songs, die solche Loops oder Samples verwenden, eigentlich gar nicht zulässig ist. Content-ID-Dienstleister haben inzwischen bestimmte Vorgaben, was die Verwendung von Samples und ähnlichen Inhalten im Content-ID-System angeht. Auch wenn die Loops oder Samples mit eigenen Inhalten kombiniert werden, es sind nicht-exklusiv lizenzierte Drittinhalte, die nach YouTubes Vorgaben nicht in Referenzdateien verwendet werden dürfen. Es wäre ein Widerspruch zu YouTubes Nutzungsbedingungen zu Content-ID, wenn nonexklusive Loops oder Samples erlaubt wären.

    Im Klartext: es sind nur Inhalte im Content-ID-System zugelassen, für die man das alleinige Urheberrecht besitzt.

    Die grundsätzliche Verwendung von Loops oder Samples für die Musikerstellung ist sicherlich Ansichtssache, aber meiner Meinung nach auch nicht verwerflich. Auf diese Weise seine Songs aufzuwerten, bedeutet für jemand anderen, seine Songs abzuwerten. Dies kann man sehen wie man will, es geht ja sehr oft auch um Inspiration. Ein Loop kann ein idealer Startpunkt für einen guten Song darstellen. Aber darum geht es hier ja eigentlich nicht.

    Somit ist es ein nicht zu lösendes Problem, wenn man einerseits seine legal erworbenen Loops oder Samples unverändert verwendet, jedoch gleichzeitig auch in den Genuß des Content-ID-Systems kommen möchte. Doch in Wirklichkeit landen ständig derartige Inhalte im System, weshalb es auch immer wieder zu Claims wegen verwendeter Samples oder Loops kommt. Und da sind es dann oft wieder große Labels, die sich nicht darum scheren, ob Samples verwendet wurden oder ob sie überhaupt die Urheberrechte an diesen Inhalten verfügen. Doch weder fragt da anscheinend bei den großen „YouTube-Partnern“ jemand, noch wird das irgendwie kontrolliert.

    Selbst internationale Chart-Hits beinhalten hin und wieder schon mal Loops oder Samples, die von jedem zu Musikerstellung käuflich erworben (lizenziert) werden können. Nutzer, die dann ihr Video mit einem selbsterstellten Song und dem gleichen Loop auf YouTube hochladen, erhalten dann – natürlich unberechtigt – einen Urheberrechts-Anspruch. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sich YouTube bei einem Einspruch auf die Seite des Labels stellt, ist ziemlich hoch. Die Werbeeinnahmen aus dem eigenen Video mit der selbst komponierten Musik fliessen dann dem Label zu.

    Die einzige Möglichkeit, die auch die Musik einzigartig macht: alles original einspielen oder / und sämtliche Loops, Samples oder markante Sound-Presets von Synthesizern so stark verändern oder verfremden, daß sie zu komplett neuen Kreationen werden. Das wäre die Ideallösung, um wirkliche Original-Kompositionen zu erstellen, die man dann auch problemlos mit jedem Content-ID-System verwalten kann. WÄRE, wenn nicht auch dann immer wieder Ähnlichkeiten in der Musik auftauchen, die das Content-ID-System überfordern. Es ist eine Zwickmühle. Einerseits will ich mir nicht vorschreiben lassen, wie ich meine Songs komponiere, andererseits muß ich es aber, möchte ich denn meine Songs mit Content-ID schützen. Verkehrte Welt und absolut nicht im Sinne aller Beteiligten.

    Ich möchte hier erst gar nicht näher auf gemeinfreie Kompositionen, z.B. von Bach oder Mozart eingehen, die ebenso Gegenstand ständiger Claims auf YouTube sind, obwohl neu erstellte Aufnahmen eigentlich nicht vom Content-ID-System geclaimt werden dürften. Und trotzdem geschieht dies immer wieder – aber niemand kann dies anscheinend effektiv verhindern.


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    Was soll man also von diesem Content-ID-System halten? Es ist in jedem Fall mehr als lästig, sich damit zu befassen. Den Rechteinhabern bringt es aber dennoch ein Stück mehr Kontrolle über ihre Werke auf YouTube, sofern es wirkliche Original-Kreationen ohne Samples oder Loops sind oder für die Content-ID-Registrierung modifizierte Referenz-Files verwendet werden können. Kunden, die Musik lizenzieren, wird es sicherlich verunsichern, sollten sie einen derartigen Claim auf YouTube nach dem Hochladen des Videos erhalten. Doch Panik ist hier nicht angebracht. In der Regel wird der Claim entfernt, wenn man Einspruch einlegt und seine Lizenz-Bestätigung dort hochlädt.

    Andererseits verursacht dieses Content-ID-System ein einziges Chaos nach Wildwest-Manier. Musikschaffende werden quasi vor die Wahl gestellt, ob sie überhaupt Samples verwenden sollen, um Content-ID nutzen zu können. Weil sie es streng genommen nutzen müssen, wenn sie ihr Urheberrecht auf YouTube schützen wollen.

    Übrigens musste „Tolle Wurst“ in der Realität feststellen, dass mit Ignoranz kein Fehlverhalten beseitigt werden kann. Das grundsätzliche Problem ist damit aber noch längst nicht vom Tisch. Es gilt, dass sich Nutzer des Content-ID-Systems darüber klar werden, welche Auswirkungen eine unrechtmässige – wenn auch vielleicht unbeabsichtigte – Beanspruchung des Urheberrechts hat. Schlimm ist noch nicht mal die Tatsache, dass solche Dinge passieren. Schlimm ist die unglaubliche Ignoranz, wenn offensichtlich ist, dass es sich um eine nicht erlaubte Aktion handelt. In Zeiten des Internets lassen sich Angelegenheiten schnell und unkompliziert klären. Eine verständnisvolle Mail kann umgehend zur Regelung beitragen, sollte man meinen. Insofern ist es auch hier eine mehr als ernüchternde Erfahrung, wenn man merkt, dass Geld tatsächlich die Welt regiert.

    Ein Gerichtsprozess kann sich ganz schön in die Länge ziehen und die Anwaltskosten sind zeitnah zu zahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies sollte man ebenfalls bedenken, wenn man rechtliche Schritte in Erwägung zieht. Insofern ist es auch verständlich, dass dies doch sehr abschreckend wirkt und dann doch lieber nichts unternommen wird.


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    Ich will hier nicht behaupten, dass den Betreibern von YouTube alles egal ist. YouTube versucht sicherlich ständig, die Situation zu verbessern, obwohl dies nicht so einfach ist. Sie wissen genau um die Wichtigkeit, Urheberrechte allein schon aus Eigennützigkeit zu schützen. Und dazu gibt es sinnvolle Vorschriften, die auf YouTube in Verbindung mit Content-ID zu beachten sind. Denn sie wollen mit Sicherheit nicht ihre Kunden vergraulen. Nur so lässt sich weiterhin mit ihnen Geld verdienen. Denn dies wird auch benötigt, um einen Service wie YouTube kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nur so kann das Geschäft auch weiter wachsen.

    Manche Anbieter GEMA-freier Musik rühmen sich siegessicher, ihre Songs nicht im Content-ID-System registriert zu haben und werben damit. Dabei sind sie sich nicht bewusst, dass sie im Grunde gar keine wirkliche Kontrolle über ihre Musik haben, solange sie nicht im Falle eines Missbrauchs durch Dritte die Sache (mit YouTube oder in einem Gerichtsverfahren) klären konnten. „Seht her, mit unserer Musik könnt ihr eure Videos monetarisieren. Klar, kann man auch, wenn die Musik mit Content-ID registriert ist. Sie muss halt nur freigeschaltet werden.

    Es ist also ein Irrglaube, dass Musik, die nicht im Content-ID-System ist, sicherer wäre. Denn genau das Gegenteil ist der Fall! Nein, wir werden trotzdem so schnell keine Freunde dieses Content-ID-Systems. Aber wir werden alles unternehmen, um den Missbrauch unserer Musik zu unterbinden. Deshalb nochmals: die unrechtmässige Beanspruchung der Urheberschaft mittels Content-ID ist und bleibt illegal!

    Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber zukünftig empfindliche Strafen festlegt, um der unrechtmässigen Beanspruchung der Urheberschaft entgegen zu wirken. Dann werden sich Läden wie „Tolle Wurst“ dreimal überlegen, ob sie so rücksichtslos weiter agieren wie bisher.

    Wir hoffen, dass sich unsere Kunden – die unsere Musik natürlich entspannt lizenzieren möchten – dieser Problematik bewusst werden und verstehen, warum sie und wir uns überhaupt mit Content-ID beschäftigen müssen. Ein Urheberrechts-Hinweis auf YouTube bedeutet also nicht gleich eine Katastrophe. Dabei sollte man Ruhe bewahren und sich nicht von den etwas einschüchternden Hinweisen auf YouTube irritieren lassen. In jedem Fall bedeutet Content-ID einen Mehraufwand auf beiden Seiten, der einfach ungemein lästig ist. Und nicht wenige Lizenznehmer entscheiden sich deswegen lieber für Verkaufsplattformen, die ihnen das ganze Content-ID-Gewerkel ersparen.

    Jede*r Medienschaffende, Filmprofi oder YouTuber*in kann helfen, die Nutzer von Inhalten auf YouTube zu informieren. Zu informieren über ein längst durcheinander geratenes System, seine Vor- und Nachteile, und dass in der Praxis nicht problemlos erreicht wird, das Urheberrecht zu schützen, sondern primär eher eine riesige Geldmaschine gefüttert wird.

    Wichtig: Die Meinungen im Artikel stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Wer Problemen dieser Art begegnet, sollte sich im Zweifelsfall sicherheitshalber lieber an einen Anwalt bzw. Rechtsberater wenden.

    Hier findet ihr einen ausführlichen und wichtigen Artikel von Rechtsanwältin Marion Goller, der sich mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform befasst und deutlich macht, wie wichtig eine zukünftige Regelung durch den Gesetzgeber sein wird und diese auch (hoffentlich sinnvoll und nicht ausschliesslich im Sinne von grossen Labels, Sendern, Verlagen oder Mediengruppen) umgesetzt wird:
    Copyfraud und Overclaiming – was beim Umsetzen der EU-Urheberrechtsreform zu beachten ist

    Wer möchte, kann uns gerne schreiben und uns seine Meinung über das Content-ID-System mitteilen. Ist es eine gute Sache oder würdet ihr es nervig finden, einen (berechtigten) Copyright-Claim auf YouTube zu erhalten?


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