Die Meinungen gehen auseinander, wenn es um das Wasserzeichen (auf dieser Seite die Stimme, die regelmässig „Music by Toy Invention“ sagt) geht. Diese Maßnahme ist (leider) nötig, um zu verhindern, daß die Songs auf Seiten landen, die damit dann illegal Geld verdienen.
Zwar ist es für den Hörer sicherlich störend, wenn da ständig jemand in die Musik reinplappert, jedoch zeigt die Erfahrung, dass Piraterie im Internet eine ganz alltägliche Sache ist.
Manche Verkaufsplattformen generieren niedrig aufgelöste Vorschaudateien, was dann aber nach einiger Zeit auch ganz schön das Gehör strapazieren kann. Auf toyinvention.de sind alle Preview-mp3 in der Auflösung von 160 kbps; ein Kompromiss, der schon recht brauchbar klingt.
Unglücklicherweise erfordert das Hinzufügen eines Wasserzeichens zusätzliche Arbeit, aber die Musik kann nicht gestohlen und auf kriminellen Verkaufsplattformen zu Geld gemacht oder unlizenziert verwendet werden, was dann ziemlich unfair gegenüber den Leuten ist, die sie legal erworben haben.
Technisch versierte überlisten jedoch auch das Wasserzeichen. So ist es nur einer von weiteren Mechanismen, die als Vorsorge gegen unbefugtes Kopieren in Betracht kommen.
Eine wirksame Massnahme, die eigenen Aufnahmen mit einem zusätzlichen Schutz zu versehen, ist das sogenannte „Content-ID-System“. Hierbei werden die Stücke in eine Datenbank bei einem Content-ID-Dienstleister wie beispielsweise AdRev eingelesen, die dann auf YouTube kontinuierlich den Audioinhalt abgleicht. Wird das betreffende Musikstück gefunden, meldet das System einen Urheberrechtsanspruch. Unrechtmässig genutzte Musik (beispielsweise ohne erworbene Lizenz) kann dann nicht mehr in monetarisierten (mit geschalteten Anzeigen zum Geldverdienen versehenen) Videos genutzt werden.
Bei Rechteinhabern, die einen starken Bekanntheitsgrad haben, ist diese Vorsorgemaßnahme fast schon zwingend. Wer die Geschichte von Tim Mc Morris kennt, wird den Schritt zum Content-ID verstehen können. Interessierte können es hier erfahren (engl.). Denn die kriminelle Energie so mancher Zeitgenossen kennt bekanntlich keine Grenzen.
Das System birgt natürlich auch Nachteile. Kunden müssen sich nach der Lizenzierung der Musik und bei anschliessender Veröffentlichung auf YouTube mit der Prozedur des sogenannten „Withelistings“ befassen. Dabei wird dem Content-ID-Dienstleister mitgeteilt, dass der Nutzer des YouTube-Kanals eine Lizenz für das registrierte Musikstück erworben hat. Anschliessend kann er sein Video wie gewohnt monetarisieren. Das ist zwar lästig, aber auch kein unzumutbares Hexenwerk.
Die Musik auf dieser Seite ist nicht in einem Content-ID-Programm. Falls wider Erwarten dennoch Urheberrechtsansprüche nach einer Lizenzierung bei uns auf YouTube angezeigt werden sollten, nur die Ruhe. Eine kurze Mail an uns genügt – wir regeln den Rest. Nach spätestens 48 Stunden sollte der Hinweis verschwunden sein.