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Wie finde ich die richtige Musik für mein Video?

Wie finde ich die richtige Musik für mein Projekt? Tja, vermutlich geht es fast jedem ambitionierten Filmer ähnlich, wenn das mit viel Leidenschaft und Herzblut geschnittene Video kurz vor der Vollendung steht: Ausleuchtung sieht hervorragend aus, Live-Ton sowie Atmo sitzen, das Color-Grading ist erledigt und der Schnitt hat das perfekte Timing. Doch irgendwas fehlt dem Werk jetzt noch…

Klar, die passende Musik!

Daß dieser Arbeitsschritt eine Herausforderung für sich ist, kann wohl jeder bestätigen, der professionell in der Film- oder Werbebranche arbeitet. Dabei ist es ziemlich egal, ob es eine Dokumentation, Spielfilm oder ein Werbefilm ist. Mit der Musik steht und fällt der Gesamteindruck des Films – die Aussage. Ist die Wahl schlecht getroffen, wird der ganze Aufwand zuvor zunichte gemacht. Der Film sieht zwar nach wie vor immer noch toll aus, aber irgendetwas stört den Zuschauer. Vermutlich kann er nicht einmal genau erklären, was nicht stimmt, jedoch merkt er – zumindest unterbewusst – daß da was nicht so richtig funktioniert.

Sehr oft wird die Musik aber schon im Vorfeld lizenziert und der Schnitt dahingehend optimiert, so dass der Eindruck ensteht, als wäre das Lied eigens für diesen Film komponiert worden.

Je nach Anforderung des Endprodukts hat man verschiedene Möglichkeiten, die passende Musik für den Film zu finden. Es gilt, den jeweils für das Einsatzgebiet am besten passenden Weg zu finden, der erstmal einige Überlegungen voraussetzt. Auch den Zeitaufwand für die Musikrecherche sollte man nicht unterschätzen. Selbst bei einer handvoll Songs können da locker einige Stunden zusammenkommen.


Folgende Fragen sollen nachfolgend kurz behandelt werden:

  • warum kann ich nicht einen Song aus dem Radio nehmen?
  • kostenlose gemafreie Musik – taugt die was und woher nehmen?
  • was ist Musik unter Creative-Commons-Lizenz?
  • soll vorgefertigte Musik aus Quellen wie Downloadportalen verwendet werden (geringes Budget)?
  • ich benötige ständig Musik – gibt es auch Flatrate-Angebote?
  • erfordert der Film eine Auftragskomposition, um die Wertigkeit zu unterstreichen?
  • ist es erforderlich, daß die benötigte Musik GEMA-pflichtig oder GEMA-frei ist?
  • soll der oder die Songs Gesang beinhalten?
  • ist evtl. zusätzlich ein Sound-Branding (z.B. bei Marken-Werbung) erforderlich?
  • welches Nutzungsrecht / Nutzungsdauer ist erforderlich?
  • wozu dient Content-ID auf YouTube?

  • Warum kann ich nicht einen Song aus dem Radio nehmen?
    Wer für sein kommerzielles Video ohne Nachfragen oder Lizenzierung einfach einen Charthit für sein Video nutzt, läuft Gefahr, sich massive Probleme einzuhandeln. Master-, Persönlichkeits- und Synchronisationsrechte erfordern die Erlaubnis des oder der Komponisten, Verlags sowie des Inhabers der Master-Rights (also das Recht an der eigentlichen Aufnahme). Der Urheber des Songs ist so gut wie sicher Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, die sicherlich die Tantiemen für das Lied einfordern wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Künstler aus dem Ausland stammt. Die GEMA hat aus diesem Grund Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften. Die strafrechtlichen Folgen und deren Kosten kommen dann noch dazu. Bekannte Songs aus dem Radio zu lizenzieren, kann einen erheblichen Aufwand für die Rechteklärung bedeuten. Sollte man in der Werbung bekannte Songs hören, dann sind diese in der Regel für nicht gerade geringe Gebühren lizenziert.


    Kostenlose Musik – taugt die was und woher nehmen?
    Wenn man online nur gründlich genug sucht, wird man auch kostenlose Musik finden, die sogar für die kommerzielle Verwendung freigegeben ist. Die Qualität variiert hier ebenso wie auf kostenpflichtigen Seiten. Allerdings hat man hier und da keine richtige Garantie, daß es evtl. später passieren kann, daß die Urheber dann womöglich doch in einer Verwertungsgesellschaft (wie der GEMA) registriert sind und die entsprechenden Tantiemen einfordern könnten.

    Bei größeren Projekten z.B. für’s Fernsehen, würde ich persönlich lieber die Finger davon lassen und zu seriösen Quellen zurückgreifen, die auch das sogenannte „Rechte-Clearing“ bereits durchgeführt haben. Das bedeutet, daß sichergestellt wird, daß keine urheberrechtlich geschützte Samples verwendet wurden oder anderweitig ungeklärte Rechtsansprüche bestehen.

    Kostenlose Musik findet man schon, wenn man akribisch danach sucht. Der Großteil des Angebots ist jedoch in der Regel nur für die private Verwendung freigegeben. Möchte man die Songs auch für gewerbliche Anwendungen nutzen, wird der Pool schon erheblich kleiner. Oft sind es nur Appetitmacher, die potentielle Kunden auf die Webseite locken sollen, um kostenpflichtige Lizenzen zu erwerben.

    Zwar besitzt YouTube auch eigene Musik, die frei für den eigenen Kanal genutzt werden kann, jedoch scheint es dort aber auch keine hundertprozentige Sicherheit zu geben, wie in diesem Artikel zu entnehmen ist.


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    Was ist Musik unter Creative-Commons-Lizenz?
    Musik mit einer Creative-Commons-Lizenz, oder auch „CC-Lizenz“ genannt, gibt es in verschiedenen Varianten, um dem Urheber maximale Freiheit über die erlaubten Verwendungszwecke und erforderlichen Bedingungen seiner Musik zu geben. Oft erfordert eine solche Lizenz, daß der Song nicht abgeändert werden darf und der Urheber im Film (Abspann) genannt werden muß. Oft wird auch die kommerzielle Nutzung untersagt. Für beispielsweise Studentenfilme ist diese Art der Musik-Lizenzierung eine hervorragende Möglichkeit, an hochwertige Songs für das Filmprojekt zu gelangen. Wer mehr über die CC-Lizenzen erfahren möchte, kann dies hier nachlesen: https://creativecommons.org/licenses/


    Downloadportale für gemafreie Musik
    Ist das Budget sehr knapp und der Abgabetermin schon bedrohlich nah, bieten sich Musik-Libraries mit Stock Music an. Diese liefern zu moderaten Preisen vorgefertigte Musik, die alle möglichen Genres und Themen abdeckt. Das Angebot ist hier relativ groß und man hat die Qual der Wahl. Da jedoch alles gut katalogisiert und verschlagwortet ist, kann man sich über die Suchfunktion dem gewünschten Song annähern. Für die Allermeisten wird es sicherlich kein Problem darstellen, auch auf englischsprachigen Seiten zu suchen. Dank des Online-Tools „Google-Übersetzer“ oder „dict.leo.org“ haben aber auch alle anderen Musiksuchende eine gute Hilfe zur Hand.

    Auf einigen Library-Seiten findet man schonmal Lizenzbedingungen, die eher einem Labyrinth ähneln. Man kann dadurch schnell verunsichert werden und rauft sich die Haare, bevor man zur nächsten wechselt, um eventuell ein transparenteres Lizenzmodell vorzufinden. Das ist in der Regel aber gar nicht nötig. Wer einfach eine Mail mit seiner Frage zur benötigten Lizenz an den Betreiber der Seite schickt, bekommt ganz unproblematisch die Information. So hat man dann auch schriftlich die Bestätigung, ohne lange in irgendwelchen Listen nach dem benötigten Einsatzzweck zu suchen. Man spart dadurch wieder Zeit ein, die man sicherlich besser nutzen kann.

    Gemafreie Downloadportale liegen immer mehr im Trend, weil Filmschaffende eine transparente Kostenkontrolle erhalten. Oft wird nur einmal für den gewünschten Titel gezahlt, der dann für unbegrenzte Zeit im jeweiligen Projekt verwendet werden kann. Sei es ein Imagefilm, der auf der Homepage als Visitenkarte eingebunden wird, oder ein Werbevideo auf YouTube.

    Auch auf toyinvention.de ist die Musiklizenzierung einfach, transparent und fair. Kostengünstig kann jeder Song sofort im Projekt verarbeitet werden. Ein obligatorisches GEMA-Freistellungszertifikat sorgt zudem für Rechtssicherheit, um bei einer GEMA-Kontrolle keine unerwarteten Kosten befürchten zu müssen. Denn die sogenannte „GEMA-Vermutung“ geht davon aus, daß jedes Musikstück der GEMA-Pflicht unterliegt. Eine ausführlichere Erläuterung dazu kann man hier nachlesen: https://toyinvention.de/gemafreie-musik/

    Die GEMA-Freistellung beinhaltet alle Angaben, die im Falle einer GEMA-Überprüfung benötigt werden. Sollte die GEMA dennoch der Meinung sein, daß Lizenzgebühren gezahlt werden müssen, ist dies schlicht falsch und für unsere Musik nicht zutreffend!


    Ich benötige ständig Musik – gibt es auch Flatrate-Angebote?
    Wie zu erwarten war, haben zahlreiche Anbieter von Stock Music schon seit geraumer Zeit auch Flatrates in ihrem Angebot. Für einen festen Jahres- oder Monatsbeitrag kann man dann eine festgelegte Anzahl an Songs downloaden. Ziemlich praktisch für beispielsweise Werbeagenturen, die einen größeren Bedarf an Musik haben. Bei uns gibt es alternativ Spar-Pakete, die du dir unbedingt mal ansehen solltest.

    Vorteil: man kann zu unschlagbaren Preisen Musik verwenden, die unkompliziert verarbeitet werden kann.

    Nachteil: die Festlegung auf einen Anbieter ist Voraussetzung, so daß der Stil oder die Bandbreite an verfügbarer Musik den eigenen Bedürfnissen entsprechen sollte.

    Hin und wieder tauchen in den Suchergebnissen für „GEMAfreie Musik“ auch Anbieter auf, die mit extremen Flatrate-Preisen sogenannte „Royalty Free Music“ anbieten. Diese Bezeichnung lässt sich jedoch nicht in jedem Fall mit GEMAfreier Musik vergleichen. „royalty free“ bedeutet erstmal grob, dass nur einmal für die Musiklizenzierung bezahlt wird und nicht bei jeder erneuten Nutzung Zahlungen an den Lizenzgeber anfallen. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass keine Zahlungen an Verwertungsgesellschaften anfallen könnten. Denn Musik, die zwar „royalty free“ angeboten wird, kann GEMAfrei sein, muss sie aber nicht. Sollte der Urheber sein Werk bei einer Verwertungsgesellschaft registriert haben, sind für bestimmte Nutzungen, die man vor einer Lizenzierung abklären sollte, Abgaben zu zahlen.


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    Auftragskomposition – Musik nach Maß
    Wenn ein Spielfilm für’s Kino vertont wird, ist fast immer individuell komponierte Musik im Spiel. Es ist nicht immer möglich, einen Film mit bereits vorhandenen Songs perfekt zu unterlegen. Mal passt es hier nicht, mal da. In großen Produktionen ist individuelle Musik selbstverständlich. Aber leider hat die Auftragskomposition auch einen höheren Preis. Der sich bei ausreichendem Budget jedoch mehr als lohnt. Egal ob Werbung, Spielfilm oder anspruchsvoller Dokumentarfilm – die Individuallösung ist der Standard, wenn eine Produktion überzeugen soll. Zudem ist ein direkter Kontakt zum Komponisten ein entscheidender Vorteil bei der Realisierung eines Projektes.

    Angemerkt sei die Tatsache, daß sich viele Musikschaffende dem harten Preiskampf angepasst haben und zu bezahlbaren Preisen eine Auftragsproduktion abwickeln. Wir gehören ebenso zu den Dienstleistern, die ein gutes Preis-Leistungsverhältnis anbieten möchten.

    Dazu sei erwähnt, daß selbst bei kurzen Musikstücken der Zeitaufwand genau so hoch sein kann, wie bei einem längeren Song. Ideenfindung braucht seine Zeit, egal ob das Lied 30 Sekunden oder fünf Minuten lang werden soll. Eine Kosten-Angabe pro Minute ist eine oft verwendete Berechnungsgrundlage – so auch bei uns. Zwar ist das eigentlich ein Widerspruch zum vorher gesagten, aber ohne eine Festlegung auf eine Abrechnungsart wird die Sache intransparent.

    Brauche ich als Komponist beispielsweise überdurchschnittlich lange, um auf eine passende Idee für ein Stück zu kommen, wird sich der Kunde nachher über eine Rechnung wundern, die ihm die Schuhe auszieht, würde man stur mit einem Stundensatz abrechnen. Beachten sollte man aber jeden zusätzlichen Änderungsaufwand. In der Regel ist eine Korrektur des Songs im Preis enthalten. Jeder Korrekturwunsch, der danach ausgeführt werden soll, wird – wie bei uns – zusätzlich nach Zeitaufwand berechntet.

    Ein bei Projektstart geschlossener Vertrag schafft Klarheit über die zu erwartenden Kosten. Branchenüblich ist überdies vorab eine Anzahlung von 50% des veranschlagten Endpreises.


    GEMA-pflichtige oder gemafreie Musik?
    Wie auch schon im Abschnitt „Kostenlose Musik“ erwähnt, kommt es auf den Verwendungszweck an. Wird der Film beispielsweise im Fernsehen gezeigt, kann man davon ausgehen, daß vorwiegend GEMA-pflichtige Musik zum Einsatz kommt. Das gibt den Verantwortlichen Sicherheit, weil sie eine festgelegte Vergütung für die Nutzung an die GEMA zahlen. Es drohen keine unvorhergesehenen Überraschungen, weil alles nach einem festgelegten Tarifschlüssel berechnet wird.

    Das soll nicht heißen, daß auf gemafreien Musikseiten mit irgendwelchen Überraschungen zu rechnen ist. Zu diesem Zweck gibt es ja – so wie bei uns auch – Lizenzbestimmungen. Teilweise werden von vielen gemafreien Musikanbietern für die Nutzung in TV vergleichsweise hohe Lizenzgebühren verlangt. Dies ist legitim, da die Urheber ja später keine Ausschüttungen durch eine Verwertungsgesellschaft erhalten.



    Songs mit oder ohne Gesang
    Je nach Einsatzgebiet sind Songs mit Gesang eine Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu wecken und ein bestimmtes Gefühl zu vermitteln. Gesang wird vom Menschen sehr viel intensiver wahrgenommen als reine Instrumentalmusik. Somit kann sich – besonders in der Werbung – ein Song mit Gesang positiv auf die erwünschte emotionale Aussage auswirken. Dagegen ist bei Anwendungen – wie beispielsweise einem Erklärvideo – Instrumentalmusik besser geeignet.


    Sound-Branding ja oder nein?
    „Sound-Branding“ oder auch „Sound-Design“ sind Möglichkeiten, durch einen speziell kreierten Sound eine ganz spezielle Wirkung zu erzielen, die für ein Produkt, eine Marke oder ähnliche Dinge geeignet sind. Logo-Design ist im Printbereich ein vergleichbares Thema. Um eine „Corporate Identity“ zu schaffen, bedarf es gezielter Vorgaben – sowohl in optischer als auch in akustischer Hinsicht. Wer kennt nicht die fünf Töne, die ein großer Telekommunikationsanbieter als sein Erkennungsmerkmal in unser Hirn gebrannt hat. Oder das bekannte „Ich liebe es“ einer großen Fast-Food-Kette. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

    Überall, wo ein Wiedererkennungswert der Zielgruppe eine bestimmte Wertigkeit vermitteln soll, steigert ein Sound-Branding den sogenannten „Return on Investment“ (die prozentuale Relation zwischen Investition und Gewinn). Große Firmen wissen, wie wichtig diese Art der Kommunikation ist.


    Welches Nutzungsrecht / Nutzungsdauer ist erforderlich?
    Sowohl bei der einfachen Lizenzierung eines Download-Titels als auch bei der Beauftragung eines Komponisten für die Musik- oder Logo-Produktion muß man sich mit den Fragen über Nutzungsrechte und Nutzungsdauer auseinandersetzen. Hier gibt es große Unterschiede. Soll z.B. ein Logo für eine Marke in Auftrag gegeben werden, ist frühzeitig zu klären, wie die Vergütung in einer festgelegten Zeitspanne erfolgen soll. Auch Beschränkungen hinsichtlich des geplanten Mediums sind zu beachten.

    Oft findet man Lizenzbestimmungen, die z.B. für ein Jahr eine bestimmte Lizenzgebühr festlegen. Hier muß man im Auge behalten, wie lange die Musik genutzt werden soll, um den Kosten-Nutzen-Faktor besser einschätzen zu können.


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    Wozu dient Content-ID auf YouTube?
    Wird ein Video auf YouTube geplant, sollte man sich informieren, ob der zu lizenzierende Song in einem „Content-ID-System“ registriert ist. Ein Anbieter, der seine Musik bei einem Content-ID-Dienstleister angemeldet hat, möchte verhindern, daß seine Stücke unrechtmäßig verwendet werden. Durch dieses System – das leider nicht ohne Nachteile ist – erkennt YouTube, ob und von wem ein Musikstück registriert wurde. Man erhält einen Warnhinweis, einen sogenannten „Copyright Claim“, der besagt, daß dieser Song von jemand anderem stammt.

    Nun kann der Rechteinhaber entscheiden, ob er das Video komplett blockt, stummschaltet oder nur bestimmte Plattformen (Geräte, Apps oder Webseiten) blockt. Alternativ kann er das Video weiterhin online lassen, dafür aber die Schaltung von Werbeanzeigen verlangen. Da die Klärung eines Claims immer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, zahlt es sich aus, sich im Vorfeld bereits über diese Problematik zu informieren.

    Anmerkung: Bestimmte Künstler, die einen hohen Bekanntheitsgrad haben, kommen gewissermaßen an der Registrierung durch ein Content-ID-System nicht vorbei. Denn es wird wohl immer wieder skrupellose Kriminelle oder ignorante Konzerne geben, die versuchen werden, durch die Registrierung fremder Songs die Werbeeinahmen in die eigene Tasche fliessen zu lassen. Sollte ein Urheberrechts-Hinweis erscheinen, ist eine simple Mail an uns die beste Lösung. Wer mehr über das Content-ID-System erfahren möchte, kann hier weiterlesen.


    Fazit
    Man sieht, die Suche nach passender Musik kann einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Wer zudem auch noch nach bestimmten Musikstilen sucht, für den kann eine Beratung durchaus Sinn machen. Besonders bei kleineren Seiten – wie unserer – bieten die Betreiber gerne eine kostenlose Vorauswahl an, um sich positiv von Mitbewerbern abzuheben.

    Da in den letzten Jahren immer mehr Musik den Markt überschwemmt, ist es nicht verwunderlich, daß die gleiche Musik auf verschiedenen Portalen zu finden ist. Das ist für die Künstler eine tolle Sache. Für den oder diejenige, die Musik lizenzieren möchte eine Situation, die bewirkt, daß die Preise für ein und das selbe Lied stark schwanken können. Wer dies umgehen möchte, muß sich auf Anbieter beschränken, die nur exklusives Material in ihrem Katalog haben. Es ist obendrein dann auch etwas unwahrscheinlicher, daß der lizenzierte Song dann in einer Konkurrenzproduktion auftaucht. Wer dies gar nicht möchte, muß sich die Musik komponieren lassen.

    Das Thema Musiklizenzierung ist natürlich sehr viel umfangreicher, als ich es hier anreiße. Wer maximale Qualität verlangt, muß entweder ein gutes Ohr für ebensolche haben, um auf günstigen Seiten das Beste für sein Projekt zu finden, oder auf höherpreisige Anbieter setzen, die evtl. auch – neben der garantierten Premiumqualität – auch exklusive Inhalte bereitstellen.

    Gemafreie Musik für Multimedia

    Was ist gemafreie Musik – warum gibt es sie? Dieser Artikel soll einfach und allgemein verständlich beleuchten, was GEMA-freie Musik eigentlich ist und warum wir sie machen. So geht es im Einzelnen um folgende Punkte:

  • GEMA-freie Musik ist nicht kostenlos
  • GEMA-freie Musik ist nicht frei von Urheberrechten
  • Was ist die sogenannte GEMA-Vermutung?
  • Die Qualität GEMA-freier Musik
  • GEMA-freie Musik ist keine lizenzfreie Musik
  • Streaming und GEMA-freie Musik
  • GEMA-frei forever?


  • GEMA-freie Musik ist nicht kostenlos

    Manche Leute, die beispielsweise auf der Suche nach passender Hintergrundmusik für eine ansprechende Firmenpräsentation sind, glauben tatsächlich, daß gemafreie Musik kostenlos ist. Schnell wird aber klar, daß der Begriff „kostenlos“ damit nichts zu tun hat. Die Musik kann natürlich kostenlos sein, wenn der Urheber seine Werke als CD verschenkt oder kostenlos zum Download anbietet, jedoch wesentlich an GEMA-freier Musik ist die Tatsache, daß bei dieser Musik nicht die GEMA die Verwertungsrechte für die Urheber wahrnimmt, sondern der Urheber selbst. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.


    GEMA-freie Musik ist nicht frei von Urheberrechten!

    Ich bin mir nicht sicher, daß es so etwas wie „rechtefreie“ Musik gibt, da jeder, der ein Musikstück erstellt, automatisch das Urheberrecht für diese Musik besitzt. Der Urheber mag sich nicht darum kümmern und sagen, daß irgendjemand seine Musik für irgendeinen Zweck verwenden kann. In diesem Fall gibt dir der Urheberrechtsinhaber „das Recht, seine Musik für einen bestimmten Zweck zu verwenden“. Es kann also kostenlos sein, aber das macht es nicht frei von Urheberrechten. Und es bedeutet nicht, dass der Komponist seine Aufführungsrechte aufgegeben hat, wenn seine Musik zum Beispiel als Hintergrundmusik im Fernsehen läuft. Der Komponist als Urheberrechtsinhaber möchte vielleicht für die öffentliche Aufführung seiner Musik Tantiemen erhalten. Selbst Aufnahmen von Public Domain-Musik (Allgemeingut) sind nicht frei von Urheberrechten, wenn es eine neue Bearbeitung ist. Ist der Komponist mindestens 70 Jahre tot, gilt dessen Musik als gemeinfrei und somit GEMA-frei. Ist der Musikschaffende kein GEMA-Mitglied, kann er selbst frei entscheiden, zu welchen Bedingungen er oder sie die Musik beispielsweise lizenziert.

    Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder als Treuhänderin. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Es wird eine Aufnahmegebühr erhoben, die bei Urhebern 107,10 € und bei Musikverlegern 214,20 € brutto kostet. Zusätzlich ist für Urheber eine jährliche Mitgliedszahlung von 50 € fällig, Musikverleger zahlen 100 €.

    Durch die GEMA wird sichergestellt, daß genau dokumentiert wird, wann, wo und wie oft die Werke ihrer Mitglieder genutzt wurden und sie sorgt dafür, daß die Vergütung von den Musiknutzern für die entsprechenden Medien (Radio, TV, Internet) entsprechend entrichtet wird. Im Grunde also eine gute Sache, wenn da nicht auch eine Dinge wären, die mir persönlich nicht so gefallen.

    Ein Nachteil z.B. (zumindest für mich persönlich) bei der Mitgliedschaft – und dies ist ein sehr tiefgreifender – ist die Tatsache, daß ein Urheber nicht selbst entscheiden kann, welche Werke von der Verwaltung bzw. Verwertung wahrgenommen bzw. ausgeklammert werden, sofern diese nicht bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags ausdrücklich ausgenommen werden und der GEMA Nachweise der Verträge vorgelegt wurden, daß die GEMA-freiheit einem Lizenznehmer oder Verlag ausdrücklich und bindend zugesichert wurde. Zwar können bestimmte Bereiche – wie beispielsweise Online-Nutzung – von der Verwertung ausgenommen werden, jedoch ermöglicht dies nicht, nach dem Beitritt GEMA-freie sowie GEMA-pflichtige Musik parallel anbieten zu können.

    Sicherlich würde der Verwaltungsaufwand steigen, sollte die GEMA jemals erlauben, nur bestimmte Werke zur Verwertung freigeben zu dürfen, aber vielleicht würden sich genau dies so einige Urheber wünschen.


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    GEMA-Vermutung

    Die GEMA geht erst einmal davon aus, daß jeder Musikschaffende Mitglied der GEMA ist, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. So könnte man den Begriff kurz und knapp erklären. Das bedeutet, daß jeder, der Musik zur Beschallung, auf YouTube oder in anderen Medien nutzt, beweisen können muß, daß die verwendeten Stücke auch wirklich GEMA-frei sind. Die Beweislast liegt also beim sogenannten „Lizenznehmer“. Dabei ist es egal, ob die Songs frei oder durch eine kostenpflichtige Lizenz erworben wurden. Kann man dies nicht eindeutig juristisch belegen (was in vielen Fällen sehr aufwendig werden kann), wird für jede Verwendung eine entsprechende Gebühr erhoben. Andererseits bringt dies auch eine gewisse Rechtssicherheit für z.B. Diskothekenbetreiber, da die Vergütung GEMA-pflichtiger Musik klar geregelt ist.

    Auf toyinvention.de wird genau aus diesem Grund ein Zertifikat über die GEMA-Freiheit der lizenzierten Musik als PDF-Datei ausgestellt. Es ist im Grunde nichts anderes als eine Beschreibung des Songs, wie Titel, Laufzeit und Name des Urhebers mit allen Kontaktangaben. Die GEMA-Freiheit wird von uns ausdrücklich zeitlich unbegrenzt garantiert. Egal, was da auch kommen mag, unsere Kunden können sich sicher sein, daß auch in Zukunft keine Nachzahlungen an die GEMA zu leisten sein werden.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sachlage mit der GEMA-Vermutung in den nächsten Jahren, oder optimistischer Jahrzehnten, entwickeln wird. Denn genauso, wie sich die gesamte Musiklandschaft rund um die großen Plattenfirmen drastisch geändert hat, so wird sich auch der Apparat „GEMA“ früher oder später wohl an einige Dinge anpassen müssen, die jetzt vielleicht aus ihrer Sicht noch nicht so relevant sind oder kategorisch ausgeschlossen werden.

    Es kommt schonmal vor, daß die GEMA erst nach vielen Jahren einige Streitpunkte endgültig geregelt hat. Wie etwa bei den Abgaben auf optische Speichermedien. Bis 2008 schrieb der Gesetzgeber die Höhe der Abgaben vor. Seit der Reform des Urhebervergütungsrechts am Januar 2008 haben sich die Parteien selbst zu einigen. Für 2008 bis 2017 hat man sich auf die Abgabenhöhe geeinigt und zeitgleich einen Gesamtvertrag ab 01.01.2018 geschlossen.

    Durch die Abgabenregelung oder besser „Urheberrechtsabgaben“ werden die Verkaufpreise entsprechend erhöht. Für eine einmal beschreibbare CD würde den Verwertungsgesellschaften 1,25 Cent vergütet. Bei einer mehrfach beschreibbare CD wären es 2,5 Cent. Für eine eimalig beschreibbare DVD (4,7 GB) wären es 2,5 Cent und bei einer DVD-RW sogar 5 Cent. Der ganze Rechtsstreit hat rund zehn Jahre gedauert. Nur blöd, daß CD und DVD mittlerweile ein Auslaufmodell sind.

    Ja, ich drifte etwas ab, aber das alles hat im Grunde ebenfalls mit der GEMA-Vermutung zu tun, weil von vornherein angenommen wird, daß auf den Speichermedien GEMA-pflichtiges oder generell Material, das als Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eines ihrer Mitglieder dient, landet. Klar, logisch – was soll ich auch sonst darauf speichern…etwa Urlaubsbilder oder Backups meiner Word-Dokumente oder meiner eigenen Sound-Dateien? Ok, die VG Wort und VG Bild-Kunst, Güfa, GVL, GWFF, TWF, VFF, VGF, die alle der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) angehören, kriegen auch noch was vom Kuchen.

    Die GEMA gibt in Deutschland wortwörtlich den Ton an. Mit mehr als 72.000 Mitgliedern zählt sie zu den größten Autorengesellschaften für Musikwerke. Als Alternative zur GEMA möchte sich eine Genossenschaft (Cultural Commons Collecting Society SCE mit beschränkter Haftung – kurz C3S SCE) etablieren, die wohl auch eine werkbasierte Verwertung ermöglichen will. Doch die ganze Sache gestaltet sich – besonders im Hinblick auf die Finanzierung – sehr zäh und es ist fraglich, ob und wann die C3S als vollwertige Verwertungsgesellschaft fungieren kann. Ich bin sehr gespannt und werde die weitere Entwicklung jedenfalls aufmerksam verfolgen.



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    Die Qualität GEMA-freier Musik

    In den Anfängen der GEMA-freien Musik war die Aussage sicherlich des öfteren zutreffend, daß die Qualität eben solcher Musik nicht gerade das war, was man im Allgemeinen als „gut“ oder sogar „hervorragend“ bezeichnet – obwohl Qualität ja oft eher eine geschmackliche Bewertung darstellt, vorausgesetzt, die Stücke wurden nicht total dilettantisch komponiert. Leider ist diese Meinung auch heute noch in so manchen Köpfen drin. Denn auch GEMA-freie Musik gibt es heute in einer Qualität, die den Top-Produktionen von absoluten Weltklasse-Künstlern in nichts nachsteht. Die Qualität der Songs varriert enorm von einer Bibliothek zur anderen. Es gibt sie zu erstaunlich günstigen Preisen und auch in gehobenen Preisklassen. Zumeist wird in den teureren Libraries streng nach Mindest-Qualitätsanforderungen selektiert. Obendrein wird in nicht wenigen Fällen Exklusivität von den Künstlern verlangt.

    Man kann schnell den Eindruck gewinnen, daß solche Stücke, die beispielsweise speziell für die Hintergrundnutzung in den verschiedensten Multimediaanwendungen gedacht sind, qualitätsmässig zu wünschen übrig lassen. Was gelegentlich aufgrund eines speziellen Arrangements geschehen kann. Es ist halt in nicht immer Musik, wie man sie aus dem Radio gewohnt ist. Denn oft ist für Produktionsmusik typisch, daß sie eher unaufdringlich wirkt und somit nicht vom Produkt ablenkt, das vermarktet werden soll. Musik, wie sie z.B. aus dem Chart-Hitradio kommt, wird zwar ebenso für zahlreiche Anwendungen lizenziert, jedoch ist ein Großteil der lizenzierten Werke eben reine Instrumentalmusik, wie z.B. Soundtracks – zugeschnitten auf die Erfordernisse des jeweiligen Einsatzgebiets.

    Weil jedes Projekt andere Anforderungen an die erforderliche Musik stellt, hat jede Library oft ihren spezifischen Kundenkreis. Es gibt Nischenseiten, die nur Minimal-Musik anbieten. Also Musik, die sich auf einige Grundelemente beschränkt und nie „überproduziert“ oder bombastisch wirkt. Dann gibt es Anbieter, die sich auf bestimmte Genres festgelegt haben, wie beispielsweise Klassik, reine Dance-Music oder nur Meditationsmusik. Daneben gibt es auch Superlative: Anbieter, die so gut wie alles abdecken und beispielsweise alleine für das Thema „Corporate“ (z.B. schwerpunktmässig für Imagefilme oder Produktvideos gedacht) weit über 100.000 ! Songs auflisten. Überflüssig zu erwähnen, daß man die nicht alle durchhören kann.


    GEMA-freie Musik ist keine lizenzfreie Musik

    Der Begriff „lizenzfreie Musik“ wird in der Audiolandschaft des öfteren verwendet. Auch im Zusammenhang mit gemafreier Musik. Jedoch ist diese Bezeichnung in vielen Fällen schlicht falsch. Wenn man z.B. auf unserer Seite Musik für seine Anwendung sucht, dann muß – sofern man sich nicht aus der Kategorie „kostenlose Musik“ bedient – der gewünschten Song für die kommerzielle Nutzung lizenziert werden. Kommerzielle Nutzung heißt hier, die Musik für mehr als Ihre private Nutzung (Zuhause, im Auto, auf dem Smartphone) zu verwenden. Private Nutzung ist das Recht, das man erhält, wenn man eine Musik-CD kauft, aus iTunes herunterlädt oder beispielsweise auf Spotify hört. Dadurch erhält man keine weiteren Rechte (für eine Website, YouTube-Videos, gewerbliche Präsentationen, Fernsehshows usw.).

    Selbst unsere kostenlose Musik wird nicht dergestalt zum Download bereitgestellt, daß der Nutzer damit machen kann, was er will. Er oder sie darf sie zwar z.B. für YouTube-Videos oder zur Beschallung einsetzen, nicht aber um sie sozusagen als konkurrierendes Produkt (wie After-Effects-Projekte, gemafreie Musik, Unterhaltungsmusik etc.) weiter zu verkaufen. Es wäre ja ziemlich bequem, einen Song zu lizenzieren oder gratis herunterzuladen, seinen Gesang hinzuzufügen und im Anschluss als einen neuen, eigenen Song zu verkaufen – womöglich um diesen dann später für viel Geld weiter zu lizenzieren oder per Streaming zu monetarisieren. Sollte dies dennoch beabsichtigt sein, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Urheber erforderlich, um ggf. über die generelle Möglichkeit, einen Preis und die Nutzungsbedingungen zu verhandeln.

    Die Sache ist sehr ähnlich gelagert, wenn beispielsweise ein Musikproduzent sogenannte „Samples“ lizenziert, um wieder mal vom eigentlichen Thema abzudriften ;). Samples sind vorgefertigte Audioelemente wie z.B. Effektsounds oder Audiofragmente, die sich als Endlosschleife wiedergeben lassen, wie z.B. Drumloops. Zwar kann er oder sie die Samples – in diesem Fall – für ein neues Musikstück verwenden, (vorausgesetzt, die Klänge werden nicht einzeln, sondern mit anderen Elementen kombiniert als eigenständiges neues Werk genutzt), jedoch ist es nicht gestattet, daraus neue Samples zu erstellen, die dann ebenfalls als Sample-Library und konkurrierendes Produkt verkauft werden sollen. Manche Anbieter von Samples bieten zusätzlich die Möglichkeit an, die Samples mit einer gesonderten Lizenz auch für die Erstellung von neuen Sample-Bibliotheken, Loops oder Software-Instrumenten zu nutzen.

    Aber zurück zur GEMA-freien Musik. Es ist nicht von Haus aus billige Musik. Gemafreie Musik kann für jeden Preis lizenziert werden. Du kannst die Musik für 30€ finden und kannst sie für 600€ finden; jedoch alle haben die Gemeinsamkeit des Lizenzmodells, bei jeder Nutzung der Musik keine erneuten Lizenzgebühren zu erheben. Allgemein ist gemafreie Musik erschwinglicher als gemapflichtige Musik. Die Lizenzbedingungen variieren erheblich von einem Anbieter zum anderen. Der eine legt in einem wahren Lizenzdschungel Lizenzvarianten fest, welche gestaffelt und sehr detailliert beschrieben werden; der andere wiederum hat nur zwei Lizenzarten; und wieder andere eine Flatrate oder nur einen Preis für alle Nutzungsarten. Ich bin der Meinung, daß wir auf toyinvention.de ein simples, sehr preiswertes und mehr als faires Lizenzsystem haben.


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    Streaming und GEMA-freie Musik

    Technisch stellt das direkte Streaming – ausser zur Beschallung – noch keine wirkliche Alternative für die Nutzung gemafreier Musik in Multimediainhalten wie z.B. YouTube-Videos dar.

    In der Unterhaltungsmusik hat sich diese Entwicklung, wie die meisten wissen dürften, schon so gut wie durchgesetzt. Das sogenannte „Streaming“ (das Bereitstellen von Musik online, die nicht mehr auf ein Speichermedium kopiert wird, ähnlich zum Radio) hat die CD – zwar noch nicht vollständig – aber schon in ernstzunehmender Weise für viele Musik-Konsumenten fast abgelöst. Sicherlich wird es noch einige Zeit dauern, bis auch die letzten Silberscheiben vom Markt verschwunden sind, aber ein Zurück vom Streamingzeitalter wird es meiner Meinung nach wohl nicht mehr geben.

    Was hat Streaming denn nun mit der gemafreien Musik zu tun? Nun, die Parallelen sind für mich in der Vergütung der Künstler zu sehen. Zwar habe ich keinen Einblick in die Vertragskonditionen, die große Plattenlabels mit den Streaminganbietern haben, aber zumindest sind die Ausschüttungen an Indie-Künstler weit jenseits von dem, was man als faire Vergütung bezeichnen würde, weil sie niemals die Streamingzahlen der bekannten Künstler erreichen. Ja, man fragt sich, wer eigentlich schuld daran ist. Die Streaming-Anbieter, die Plattenfirmen oder die geizigen Musik-Konsumenten?

    Um sich die Vergütungen einmal ansehen zu können, bietet sich beispielsweise das Tool von Audiam an: http://resources.audiam.com/rates/

    Die Unterhaltungsmusik wird durch das Streaming irgendwie „flüchtiger“. Wenn der Song nicht gefällt, klickt man einfach den nächsten an. Es kostet ja nichts oder zumindest nichts extra. Prinzipiell finde ich es persönlich genial, jederzeit in allen möglichen Genres suchen, und den Song dann auch komplett hören zu können. Fällt mir spontan ein Song ein, den ich schon länger nicht mehr gehört habe und den ich auch in meiner CD-Sammlung gerade nicht finde, schwupps – da isser und ich spiele ihn einfach ab.

    Zugegeben, es ist ein wenig, als würde ich Äpfel mit Birnen vergleichen, da hier ja nicht für die kommerzielle Anwendung bzw. Lizenzierung gezahlt wird, aber ich wollte das Thema „Streaming“ dennoch erwähnen, weil „Flatrate-Angebote“ auch im Bereich der GEMA-freien Musik auf dem Vormarsch sind. Es sind zwar unter dem technischen Aspekt keine Streaming-Angebote als solche, die Vermarktung ist aber die gleiche und die Vergütung ebenfalls niedrig, wenn auch noch nicht ganz so drastisch. Aufgrund dieser Entwicklung haben wir beschlossen, in Form von „Spar-Paketen“ ein vergleichbares Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten.


    GEMA-frei forever?

    Wenn man die Wahrnehmung seiner Verwertungsrechte gänzlich einer Gesellschaft überträgt, sollte man sich schon sehr sicher sein. Ich persönlich bin es bis jetzt noch nicht.

    Ein Beitrag der Frankfurter Rundschau, der nachdenklich macht (Ich gehe einmal davon aus, daß die Frankfurter Rundschau keine Lügenmärchen verbreitet): http://www.fr.de/kultur/streit-um-gema-gebuehren-gema-der-club-der-oberen-3400-a-836485

    Gut möglich, daß solche oder ähnliche Beiträge mein mangelndes Vertrauen in die GEMA bestärken.

    Vielleicht sollten wir froh sein, daß das Anbieten GEMA-freier Musik überhaupt erlaubt ist und keine „Ausgleichszahlungen“ von GEMA-losen an die GEMA zu leisten sind…


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    Mit Musik Geld verdienen

    Eventuell hast du dich ja schon einmal gefragt, ob man im Internet eventuell seinen Lebensunterhalt mit seiner selbst komponierten Musik bestreiten kann. Die Frage kann man nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Das Thema „Auftragsproduktion“ lasse ich jetzt mal bewusst weg, weil am Thema Produktionsmusik das passive Einkommen viel interessanter ist. Um sich ein Bild machen zu können, muß man sich vorab erst einmal einige Fragen stellen:

  • Möchte ich Produktionsmusik oder Unterhaltungsmusik machen?
  • Kann ich Fans für mich begeistern?
  • GEMA-frei oder lieber doch einer Verwertungsgesellschaft beitreten?
  • Habe ich das nötige Equipment?
  • Reichen meine musikalischen Fähigkeiten aus?
  • Habe ich einen Plan, wie ich am besten vorgehe, um meine Musik zu Geld zu machen?
  • Bin ich bereit, überdurchschnittlich viel Zeit in meine Musik zu investieren?
  • Bin ich finanziell abgesichert, sollte mein Plan nicht aufgehen?


  • Produktionsmusik oder Unterhaltungsmusik
    Es ist nicht so, daß man sich auf eine Sparte festlegen muß; man kann schließlich auf mehreren Hochzeiten tanzen. Jedoch hat jede Musikart andere Zielgruppen, die sich erheblich voneinander unterscheiden und auch völlig andere Anforderungen an die Musik stellen. Wenn jemand ein leidenschaftlicher „Band-Musiker“ ist, der das Livespielen als seine Erfüllung sieht, ist er in der Unterhaltungsmusik wohl am besten aufgehoben. Sollte er oder sie auch noch gute Kontakte zur Studioszene haben, wäre auch ein Arbeiten als Studiomusiker denkbar – vorausgesetzt man kann sich spieltechnisch gut auf die benötigten Anforderungen einstellen. Denn es bedienen sich selbst professionelle Bands spezialisierter Studiomusiker, die für’s Album bestimmte Passagen oder ganze Songs einspielen, die manche ausgesprochene „Live-Musiker“ im Studio so nicht hinbekommen.


    Kann ich Fans für mich begeistern?
    Sollte der Weg zum Unterhaltungsmusiker dein Favorit sein, muß man Fans für sich gewinnen. Ansonsten geht dein / euer veröffentlichtes Album in der breiten Masse schlicht unter oder ihr verkauft keine oder nur unzureichend Konzertkarten. Voraussetzung ist, daß deine Musik die Leute begeistern muß. Denn ich behaupte einfach mal, daß man mit balinesischer Gamelanmusik nicht weit kommen wird. Egal wie gut oder kommerziell deine Musik auch ist, du kommst um eine gute Promotion-Strategie nicht herum. Leider reicht es nicht aus, das genialste Album aller Zeiten aufgenommen zu haben. Man muß die Leute auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen ansprechen und für sich gewinnen. Aufgrund der unüberschaubaren Möglichkeiten, die es im Netz gibt, gilt es, hier einen Schlachtplan auszuarbeiten, den man dann zielstrebig verfolgen sollte. Gegebenenfalls ist es eine gute Idee, wenn man sich hierfür individuell von spezialisierten Agenturen oder Promotern beraten lässt. Hier ist einige Vorsicht geboten, um nicht Betrügern in die Hände zu fallen, die einem zwar gerne das Geld aus der Tasche ziehen, jedoch im Anschluss nichts oder kaum etwas dafür leisten. Das Szenario von einer großen Plattenfirma entdeckt zu werden, lasse ich mal ganz aussen vor. Sollte es denn wirklich passieren, empfehle ich, einen Anwalt für Musikrecht aufzusuchen und den Vertrag der Plattenfirma prüfen zu lassen. Dann steht der steilen Karriere nichts mehr im Wege. Um dann auch wirklich Geld verdienen zu können, ist eine Anmeldung bei der GEMA oder einer vergleichbaren Verwertungsgesellschaft in diesem Fall der eher logische Schritt. Solltest du dich dazu entscheiden, keine eigenen Songs zu komponieren, sondern ausschliesslich ausübender Künstler zu sein, ist die GVL für dich zuständig, die die sogenannte „Zweitverwertung“ verwaltet.

    Die Produktionsmusik ist eine ganz andere Geschichte. Man spielt eher indirekt für ein bestimmtes Publikum; primär für ein bestimmtes Produkt oder eine konkrete Stimmung – etwa für einen Spielfilm oder einen Werbespot. Man hat keine Fans, die einem zujubeln oder nach einem Song applaudieren. Man hat die Aufgabe, ein Musikstück zu komponieren, daß sich im besten Fall für eine breite Palette an Anwendungen eignet und sich aufgrund dessen auch gut verkauft. In vielen Fällen wird man auch nie erfahren, wer die Musik erworben hat und wofür sie verwendet wurde (abhängig davon, auf welcher Verkaufsplattform man seine Musik anbietet). Produktionsmusik verlangt oft auch, sich dem Markt, den aktuellen Trends oder Stilrichtungen, die gerade angesagt sind, anzupassen. Egal, ob man sie mag oder nicht. Es sei denn man sieht sich als Trendsetter und kreiert gerade den neuesten Beat am Markt. In der Realität bleibt der „Produktionsmusik-Mensch“ im Hintergrund, wird eher nicht berühmt und muß einfach nur das abliefern, was multimedial gerade gefragt ist. Wer damit gut leben kann, für den ist „Production Music“ genau das Richtige!


    GEMA-frei oder lieber doch einer Verwertungsgesellschaft beitreten?
    Auch wenn man Produktionsmusik macht, stellt sich die Frage: „trete ich einer Verwertungsgesellschaft bei oder nicht?“.
    Ich persönlich habe mich gegen eine Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft entschieden, um frei bestimmen zu können, wie und wo ich meine Musik verkaufe. Aber auch hier sollte man alle Vor- und Nachteile genau abwägen. Sollte meine Musik einmal in einem Fernsehwerbespot auftauchen, erhalte ich keine Verwertungsgebühren. Wäre ich Mitglied bei z.B. der GEMA, würde ich bei jeder Ausstrahlung dieses Werbeclips eine Vergütung erhalten, die nach einem festgelegten Tarifschlüssel bestimmt wird.
    „Es ist doch dann dumm, daß du kein Mitglied bei der GEMA bist!“, wird vielleicht so mancher sagen.
    Jein. Die Käufer GEMAfreier Musik wollen eben genau eins nicht: GEMA-Gebühren zahlen. Und die Nachfrage besteht zweifellos. Das Dumme an der GEMA ist, daß ich mir als GEMA-Mitglied nicht die Songs aussuchen kann, die dort angemeldet werden oder nicht. Sonst könnte ich GEMA-Mitglied sein und mein Portfolio einfach aufteilen. Bei der GEMA geht das entweder ganz oder garnicht – für mich nicht mehr zeitgemäß und total unverständlich.

    Allerdings geht auch im Bereich „GEMAfreie Musik“ der Trend klar zu Dumpingpreisen und Flatrate-Angeboten. So wie die Tante-Emma-Läden damals nicht überlebt haben, werden die kleinen Shops irgendwann wohl auch nur noch ein Schattendasein fristen.


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    Habe ich das nötige Equipment?
    Seit ultraschnelle Computer selbst komplexe Musikkompositionen mit CPU-hungrigen Plugins locker bewältigen, kann man mit vergleichsweise wenig Geld schon einiges anstellen – im Gegensatz zu früher, wo noch ein ganzer Gerätepark angeschafft werden musste. Dank freier DAW’s (Digital Audio Workstations), die ermöglichen, mehrspurig Audioaufnahmen und MIDI-Sequenzen zu verarbeiten, sowie etlicher Freeware-Plugins von Klangerzeugern und Klangformern (wie beispielsweise Equalizer oder Kompressoren), ist man mit einem schnellen Rechner schon gut aufgestellt. Hinzu kommen – je nach Anspruch und Anwendung – edle Mastering-Plugins, Mikrofone, Audiointerface, Abhörmonitore oder hochqualitative Sound-Libraries. Hier ist nach oben dann ziemlich viel Luft, insbesonders, wenn man im orchestralen Bereich tätig werden möchte.

    Vielleicht denken manche, wenn sie keine Waves-Plugins besitzen und nicht mit Pro Tools arbeiten, könnten sie auch keine professionell klingenden Aufnahmen produzieren. Das ist aber Unsinn. Viele der Werkzeuge werden völlig überbewertet. Sicherlich gibt es einige Plugins, die ein Producer als Geheimwaffe einsetzt. Mit der Grundausstattung hast du aber bereits alles, was man für das Produzieren von gut klingenden Kompositionen braucht. Ein erfahrener Producer wird aus einem Freeware-Programm ohne teure Plugins hundert Mal mehr rauskitzeln, als das, was ein Anfänger nicht mal ansatzweise mit Pro Tools und allen Waves-Plugins zusammen hinkriegen würde.

    Viel wichtiger als die Ausstattung des Rechners ist nämlich das Wissen, sämtliche Werkzeuge auch produktiv und gewinnbringend zu bedienen. Wem die Wörter „Equalizer“, „Kompressor“, „Sidechain“ oder „Mastering“ nichts oder eher kaum etwas sagen, der sollte sich zunächst einmal einige Grundlagen der Signalverarbeitung aneignen. Hierzu gibt es – speziell auf YouTube – massenhaft Anleitungen. Denn wenn ich Produktionsmusik verkaufen möchte, wird jeder Vertriebspartner fertig gemasterte (also komplett verarbeitete und für die Produktion sofort einsetzbare) Audio-Dateien verlangen. Es mag einige Ausnahmen geben, jedoch ist dies die Regel.

    Und als Referenz kann man sich schonmal die Konkurrenz-Stücke auf der jeweiligen Seite anhören. Wenn deine nicht mal annähernd vergleichbar sind, dann warte lieber mit der Bewerbung und arbeite an der Qualität, bis deine Songs einen Vergleich nicht zu scheuen brauchen. Bemerkst du, daß deine Songs vorne und hinten nicht mit dem Stil der Songs in der Library harmonisieren, gehe zur einfach zur nächsten, die besser passt. Du selbst wirst dich weiterentwickeln und vielleicht ist der richtige Zeitpunkt einfach noch nicht da.


    Reichen meine musikalischen Fähigkeiten aus?
    Auch hinsichtlich der Kreation von Musik hat sich aufgrund moderner Produktionsmittel einiges geändert. Wo in den frühen Zeiten des Tonbands noch alles per Hand eingespielt wurde, erleichtern heute zuvor erwähnte DAW’s oder Sequenzer mit etlichen Tools die Arbeit erheblich. Nicht nur im Bereich der elektronischen Musik gibt es auch für Kreative, die eben kein Instrument im herkömmlichen Sinne spielen, die Möglichkeit musikalisch aktiv zu werden. Es entstehen dann vielleicht neue Spielarten oder gar komplett neue Genres. Die Entwicklung neuartiger Werkzeuge zur Musik-Kreation hört nicht auf und die Zukunft hält sicherlich noch das eine oder andere bahnbrechende Spielzeug bereit.

    Es stellt sich hier allerdings die Frage nach der kommerziellen Tauglichkeit oder Verwendbarkeit der Kompositionen. Da der Mainstream-Markt schon ziemlich übersättigt ist, sind es zukünftig vielleicht gerade diese neuartigen Werke, die dann gefragt sind. Bis jetzt hält sich nach meiner Erfahrung jedoch noch der „massenkompatible“ Sound, den man in etlichen Kopien und Variationen auf zahlreichen Library-Seiten hört. Wobei wir wieder bei den musikalischen Fähigkeiten wären. Viele dieser Songs sind weder musikalisch noch handwerklich besonders anspruchsvoll. Was die überdurchschnittlich kommerziell erfolgreichen Songs jedoch von den übrigen unterscheidet, ist oft ein spezieller Sound, eine geniale Kombination von Sounds oder eine besondere Instrumentierung oder Melodie – also in gewisser Weise dann doch wieder anspruchsvoll ;-). Aber nicht immer so, daß man es mit bescheidenen Mitteln nicht auch hinbekommen könnte.

    Der eine oder andere ist vielleicht in einem bestimmten Genre sehr stark und könnte sich darauf spezialisieren. Es nützt herzlich wenig, wenn ein eingefleischter Rocker unbedingt sämtliche Genres abdecken möchte, dabei aber total unglaubwürdige Songs produziert. Sicherlich ist nichts angeboren und kann auch erlernt werden. Aber manchmal ist die Fokussierung auf ein Thema doch die bessere Wahl. Das muß jeder für sich entscheiden.


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    Ein beliebter Leitsatz in der Produktionsmusik lautet: „keep it simple“. Denn als enthusiastischer Musiker möchte man gerne seinen Song so abwechslungsreich wie möglich gestalten. Leider verhindert die – eigentlich ja positiv zu bewertende – Kreativität oftmals die Lizenzierung des Stückes. Wo der Musiker hocherfreut seinem phänomenalen Gitarrensolo lauscht, ärgert sich der Filmschaffende über selbiges, weil in seinem Video an dieser Stelle eine Sprecherin die tollen Produkt-Features erklärt und das Gitarrensolo alles andere als unterstützend wirkt. Das heisst nicht, dass nicht auch ein Gitarrensolo in einem Song sinnvoll sein kann. Ich möchte hiermit nur veranschaulichen, wie sich die eine oder andere musikalische Entscheidung auswirken könnte.

    Habe ich das gleiche Stück mit dem besagten Gitarrensolo zusätzlich noch als Version ohne Solo und ggf. noch im Hinblick auf die Verwendbarkeit als Hintergrundmusik bereitgestellt, sind wieder alle zufrieden und das Video wird dann vielleicht doch noch mit diesem Song unterlegt bzw lizenziert. Grundsätzlich fährt man bei der Erstellung von Produktionsmusik immer gut wenn man folgende Varianten bereit stellt:

  • Haupt-Song
  • Variation (evtl. als Hintergrundsong ohne Melodie)
  • 60-Sekunden-Version
  • 30-Sekunden-Version
  • Stinger-Version (kurzes Intro- oder Jingle von einigen Sekunden)
  • Loop-Version (Ausschnitt, der in einer Endlosschleife abgespielt werden kann – abhängig vom jeweiligen Genre)

  • Man muss sich halt beim Komponieren die Frage stellen: „wofür könnte man die Musik später verwenden“? Fällt einem rein garnichts dazu ein, ist das Stück kommerziell wohl eher nicht so geeignet. Man muss also kein musikalisches Genie sein, um Produktionsmusik zu komponieren. Einige Grundlagen der Harmonielehre sind sicherlich nicht von Nachteil.

    Eine weitere wichtige Anforderung an den Komponisten ist die Fähigkeit, den Song ziemlich genau zu verschlagworten und in die sprichwörtliche Schublade zu stecken. Ich persönlich mag im Grunde – musikalisch – gar keine Schubladen; aber leider muß man seine Schlüsselwörter (oder Neudeutsch „Keywords“) mit sehr viel Bedacht wählen. Liegt man daneben, wird der Song zwar unter dem Schlagwort gefunden, jedoch wird der potenzielle Käufer höchstens die Stirn runzeln, wenn er den Song anspielt und das Keyword nicht passt. Ja, es klingt einfach, den Verwendungszweck eines Songs einzugrenzen – erfahrungsgemäß ist es das oft aber eben nicht; besonders wenn man gerade in die Materie einsteigt. Mit der Zeit wird man da sicherer.

    Genauso wie einen guten Titel zu finden. Ich gebe ehrlich zu, daß ich lieber auch tolle und eher tiefgründige Titel mag. In der Library-Music ist aber auch das eher zu vermeiden. Ich habe mal irgendwo gelesen, daß einmal ein „Musikverantwortlicher“ Tracy Chapmans Song „Fast Car“ für ein Video gewählt hat, das ein Autorennen zeigt – jedenfalls sowas in der Art. Man braucht eigentlich nicht viel Musikgefühl, um zu merken, daß die Wahl wohl völlig daneben lag. Lange Rede kurzer Sinn: Es kann schon von Vorteil sein, wenn die Songs beispielsweise „Uplifting Motivating Superbillig Corporate Pop“ oder so ähnlich heißen. In den Suchergebnissen werden diese Stücke dann meist auch ganz oben aufgelistet, sollte jemand einen dieser Suchbegriffe eingegeben haben. Ja, ich gebe zu, das sieht dann immer alles gleich aus und diese charakterlosen Namen gefallen mir überhaupt nicht. Aber wie sagt man so schön: „Der Zweck heiligt die Mittel“.

    mit musik geld verdienen

    Habe ich einen Plan, wie ich am besten vorgehe, um meine Musik zu Geld zu machen?
    Wie auch im Bereich der Unterhaltungsmusik muß ich mir die Frage nach einem Plan stellen. Hier brauche ich keine Fans im klassischen Sinne, sondern Medienschaffende, die genau nach meiner Musik suchen. Angesichts der überwältigenden Masse an Musik, die derzeit den Markt flutet, eine ganz schön schwierige Angelegenheit.

    Aber immerhin kannst du es dir etwas einfacher machen, bis du dann später endlich deine Songs auf den Markt bringst. Du könntest beispielsweise Templates von deinen Songdateien anlegen, um bestimmte Sound- / Instrument-Kombinationen wieder einfach abrufen zu können und für einen neuen Song zur Verfügung zu haben.

    Du kannst dir die kommerziell angesagten Songs anhören und genau studieren, wie sie funktionieren. Du musst das Rad nicht neu erfinden. Beim Komponieren ergeben sich dann automatisch neue Ideen, die man in die bewährten Strukturen einfliessen lassen kann.

    Du schaust dir die Fernsehwerbung an und achtest auf die Songs und wie sie dort eingesetzt wurden.

    Mit der Erstellung der Musik ist es dann aber nicht getan. Bevor ich irgendwas verkaufen kann, muß ich die Musik katalogisieren (wie im vorigen Abschnitt schon angedroht). So ziemlich jeder, der später die Songs verkaufen möchte, braucht die nötigen Grundangaben wie BPM (Beats per Minute; also das Songtempo), Dauer der Stücks, Genre, ggf. die Tonart, Schlagwörter, manchmal die verwendeten Instrumente und eine kurze Beschreibung des Liedes. Man glaubt es nicht, aber es braucht – genauso wie die Komposition – Zeit, und ist unbedingt erforderlich, will man nicht später im absoluten Chaos beim Einpflegen der Titel enden. Das Anlegen einer Datenbank oder Excel-Tabelle mit allen relevanten Angaben ist also Pflicht.

    Auch sollte man beim Exportieren seiner gemasterten Songs darauf achten, verschiedene Auflösungen und Dateiversionen zu erstellen. Sicherlich können diese nachträglich konvertiert werden, bedeutet aber wieder zusätzlichen Arbeitsaufwand. Sinnvoll wären folgende Datei-Versionen:

  • WAV-Datei mit 16bit – 44,1 kHz
  • WAV-Datei mit 24bit – 44,1 kHz
  • WAV-Datei mit 24bit – 48 kHz (gewöhnlich von exklusiven Libraries als Sendeformat benötigt)
  • MP3 – 96kbps
  • MP3 – 128kbps
  • MP3 – 320kbps


  • Vielleicht noch einige Dinge, die man schnell aus den Augen verlieren kann:

  • Bei orchestralen Stücken sollte z.B. die Orchestrierung konsistent bleiben.
  • Die Instrumentierung sollte nicht wild wechseln, beispielsweise mit einem Dance-Intro starten und dann in einen akustischen Teil übergehen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, wie die aktuelle Chartmusik zeigt; aber nicht immer auch als Produktionsmusik funktioniert.
  • Das Tempo sollte durchgängig gleich bleiben.
  • Gute Songstruktur, die sich mit zwei oder drei Abschnitten steigert – mit kurzem Intro und definiertem Ende (hängt vom jeweiligen Genre ab)
  • Intro kurz halten, da sich ein Kunde meist nur die ersten Sekunden anhört.

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    Hat man seine ersten Megaseller produziert, sucht man im Netz nach Anbietern für GEMAfreie Musik oder – wenn man sich für eine Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft entschieden hat – nach Anbietern für Musik, die auch bei der GEMA registriert sein kann oder muß. Davon gibt es sehr viele. Der Markt ändert sich aber ständig. Manche Libraries setzen vor Vertragsabschluß eine Mindestanzahl an Songs voraus. Einige Portale möchten gerne vorab deine allerbesten Songs hören, um zu entscheiden, ob deine Musik auch den erforderlichen Qualitätsansprüchen genügt. Hier hat man meist keine zweite Chance. Die Songs sollten also mit Bedacht ausgewählt werden.

    Solltest du zu den Glücklichen gehören, die Songs einreichen dürfen, diese jedoch möglicherweise abgelehnt werden, nicht den Mut verlieren. Vor allem solltest du aber nicht etwa eine wütende Mail schreiben, warum denn dein toller Song nicht angenommen wurde und rumdiskutieren. Es ist nie persönlich gemeint. Entweder passt dein Song nicht in das Gesamtbild des Shops oder vielleicht klingt er zu altbacken; oder wird wiederum aufgrund einer ganz anderen banalen Bauchentscheidung abgelehnt. Hin und wieder erfährt man den Grund für die Ablehnung. Dann hat man wertvolle Anhaltspunkte, was beim nächsten Mal besser gemacht oder geändert werden sollte.

    Man unterscheidet grundsätzlich zwischen exklusiven und nonexklusiven Verträgen. Wer exklusiv für eine Musik-Bibliothek arbeitet, geht immer ein erheblich höheres Risiko ein, weil noch gar nicht sicher ist, ob auch genügend Verkäufe erzielt werden. Man sollte den Vertrag genau studieren, um ggf. durch Verhandeln eine Klausel einbauen zu lassen, bei einem Nichtverkauf der Songs, diese nach einer bestimmten Zeit wieder zurücknehmen zu können. Denn wenn sich ein Stück auch nach z.B. zwei Jahren nicht verkauft hat, wird es in den nächsten Jahren nicht viel wahrscheinlicher. Der Song ist dann dort begraben und verstaubt.

    Nonexklusiv: ja, es ist schon ärgerlich, sollte ein Kunde das gleiche Stück in unterschiedlichen Libraries zu den unterschiedlichsten Preisen finden. Andererseits – sind wir mal ehrlich – ist es aber auch wieder lächerlich, weil wir mittlerweile auf einem derart niedrigen Preisniveau angekommen sind. Solllte jemand mehr bezahlen, ist es zumindest gerecht. Die niedrigen Preise sind allenfalls für die Betreiber dieser Libraries gut – nicht für die Musiker. Also bleibt den meisten Künstlern gar keine andere Wahl, als auf so vielen Seiten wie möglich ihre Songs anzubieten. Anders könnten sie schlicht nicht von der Musik leben (unberücksichtigt und eher eine Ausnahme sind hier die Top-Künstler, die im Monat ein Jahreseinkommen generieren). Um das Maximum an Einnahmen zu erzielen, ist zweifellos die nonexklusive Variante vorzuziehen. Ausser, man verkauft z.B. auf der eigenen Webseite und hat soviel Verkäufe, daß man davon leben kann. Wenn ja, dann vermutlich nicht mehr lange… 😉


    Bin ich bereit, überdurchschnittlich viel Zeit in meine Musik zu investieren?
    Wer denkt, er könnte heute im Bereich GEMAfreier Musik oder Produktionsmusik mal so nebenbei die große Kohle machen, der irrt. Sicherlich lassen sich schon einige Songs in kurzer Zeit erstellen. Wenn man sich aber ein solides Fundament in dieser Branche aufbauen möchte, kommt man um die Investition von Unmengen an Zeit leider nicht herum. Man sollte nicht unterschätzen, wie zeitaufwendig das Einpflegen der Songs in die Verkaufsysteme der jeweiligen Vertriebspartner sein kann. Es kann auch vorkommen, daß die – teilweise wochenlang – investierte Zeit umsonst war. Entweder erweist sich die verheißungsvolle Plattform als Luftnummer oder ist nach einiger Zeit insolvent oder einfach so vom Markt verschwunden.

    Alternativ kann man auch seine eigene Webseite gestalten oder von einem Profi erstellen lassen (was jedoch seinen nicht gerade geringen Preis hat). Allerdings wirft dies wieder einiges an Fragen auf, die reichlich Stoff für eine ziemlich umfangreiche Abhandlung für sich bietet. Wer jedoch genügend Kenntnisse rund um das Hosten und Verwalten einer Internetseite vorweisen kann, hat schon einen großen Vorsprung und ist in der glücklichen Lage, in Eigenregie eine Verkaufsseite aufzubauen. Sollte man obendrein auch designmässig ein gutes Händchen haben, kann man sich von der Konkurrenz sehr gut abheben und punktet durch einen professionellen Webauftritt.

    In den Anfängen der Produktionsmusik aus dem Internet konnte man noch mit wenigen guten Songs eine Menge Geld machen. Etwas später konnte man mit zahlreichen zumindest brauchbaren Songs noch auf den Streueffekt zählen. Das ist heute durch die Übersättigung leider nicht mehr so einfach möglich. Hinzu kommt der erwähnte Preiskampf, der die Lage zusätzlich verschärft.


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    Bin ich finanziell abgesichert, sollte mein Plan nicht aufgehen?
    Wer sich in seinem Job gut aufgehoben fühlt, sollte sich dreimal überlegen, ob er als Quereinsteiger mit Musik Geld verdienen möchte, nur weil man das Hobby zum Beruf machen will. Vielleicht fragt man sich einfach:

  • Habe ich die Möglichkeit, leicht einen neuen Job zu finden, wenn’s mit der Musik nicht klappt?
  • Bin ich so kreativ, daß ich jeden Tag neue Musik machen kann?
  • Habe ich finanzielle Rücklagen, auf die ich im Notfall zugreifen kann?
  • Unterstützt mich meine Familie vielleicht bei meinem Vorhaben?
  • Versuche ich es mit der Musik vielleicht zuerst nur als Nebenjob?
  • Habe ich bedacht, daß ich Renten- / Krankenversicherungbeiträge zahlen muß?


  • Der Artikel ist für diejenigen gedacht, die selbst Musik machen, sich aber nicht ganz sicher sind, ob Musik für sie nicht mehr sein kann als nur ein Hobby. Es soll ein realistischer und kurzer Einblick in das Thema GEMAfreie Musik oder Produktionsmusik sein. Diese Musik wird es sicherlich in Zukunft noch geben. Der Markt drumherum verändert sich stetig. Was vor einem Jahr noch funktioniert hat, wird im nächsten schon wieder ganz anders sein. Wer auch Rückschläge wegstecken kann und an seiner Musik arbeitet, sich verbessert, der kann auch in Zukunft noch seinen Platz in der Musikbranche finden.

    Sollte es mit der Musik nicht wie erwartet funktionieren, nicht gleich die Flinte in’s Korn werfen. Vielleicht macht mal Musik vorläufig nur als Nebenjob und tastet sich allmählich heran. Hier ein interessanter Tip für Leute, deren Talent eher in Richtung „Geld-Investition“ tendiert: https://northern.finance/investieren-lernen/investieren-fur-anfaenger/

    Warum ist das Wasserzeichen in der Musik?

    Die Meinungen gehen auseinander, wenn es um das Wasserzeichen (auf dieser Seite die Stimme, die regelmässig „Music by Toy Invention“ sagt) geht. Diese Maßnahme ist (leider) nötig, um zu verhindern, daß die Songs auf Seiten landen, die damit dann illegal Geld verdienen.
    Zwar ist es für den Hörer sicherlich störend, wenn da ständig jemand in die Musik reinplappert, jedoch zeigt die Erfahrung, dass Piraterie im Internet eine ganz alltägliche Sache ist.

    Manche Verkaufsplattformen generieren niedrig aufgelöste Vorschaudateien, was dann aber nach einiger Zeit auch ganz schön das Gehör strapazieren kann. Auf toyinvention.de sind alle Preview-mp3 in der Auflösung von 160 kbps; ein Kompromiss, der schon recht brauchbar klingt.

    Unglücklicherweise erfordert das Hinzufügen eines Wasserzeichens zusätzliche Arbeit, aber die Musik kann nicht gestohlen und auf kriminellen Verkaufsplattformen zu Geld gemacht oder unlizenziert verwendet werden, was dann ziemlich unfair gegenüber den Leuten ist, die sie legal erworben haben.

    Technisch versierte überlisten jedoch auch das Wasserzeichen. So ist es nur einer von weiteren Mechanismen, die als Vorsorge gegen unbefugtes Kopieren in Betracht kommen.

    audio wasserzeichen

    Eine wirksame Massnahme, die eigenen Aufnahmen mit einem zusätzlichen Schutz zu versehen, ist das sogenannte „Content-ID-System“. Hierbei werden die Stücke in eine Datenbank bei einem Content-ID-Dienstleister wie beispielsweise AdRev eingelesen, die dann auf YouTube kontinuierlich den Audioinhalt abgleicht. Wird das betreffende Musikstück gefunden, meldet das System einen Urheberrechtsanspruch. Unrechtmässig genutzte Musik (beispielsweise ohne erworbene Lizenz) kann dann nicht mehr in monetarisierten (mit geschalteten Anzeigen zum Geldverdienen versehenen) Videos genutzt werden.

    Bei Rechteinhabern, die einen starken Bekanntheitsgrad haben, ist diese Vorsorgemaßnahme fast schon zwingend. Wer die Geschichte von Tim Mc Morris kennt, wird den Schritt zum Content-ID verstehen können. Interessierte können es hier erfahren (engl.). Denn die kriminelle Energie so mancher Zeitgenossen kennt bekanntlich keine Grenzen.

    Das System birgt natürlich auch Nachteile. Kunden müssen sich nach der Lizenzierung der Musik und bei anschliessender Veröffentlichung auf YouTube mit der Prozedur des sogenannten „Withelistings“ befassen. Dabei wird dem Content-ID-Dienstleister mitgeteilt, dass der Nutzer des YouTube-Kanals eine Lizenz für das registrierte Musikstück erworben hat. Anschliessend kann er sein Video wie gewohnt monetarisieren. Das ist zwar lästig, aber auch kein unzumutbares Hexenwerk.

    Die Musik auf dieser Seite ist nicht in einem Content-ID-Programm. Falls wider Erwarten dennoch Urheberrechtsansprüche nach einer Lizenzierung bei uns auf YouTube angezeigt werden sollten, nur die Ruhe. Eine kurze Mail an uns genügt – wir regeln den Rest. Nach spätestens 48 Stunden sollte der Hinweis verschwunden sein.

    Sunkissed – der Sommer ist da!

    Sunkissen-warmer Song für die Werbung

    Wann immer auch eine warm klingende Untermalung benötigt wird, die intensiv aber unbeschwert nach Sommer klingen soll, liegt man mit „Sunkissed“ genau richtig.

    Der mit reichlich Country-Flair angehauchte Mix aus spärlichen Vocals, Piano, Akustikgitarren, Schlagzeug und Violine liegt voll im Trend. Gemafreie Musik, die nicht billig klingt aber dennoch preiswert ist und sich für zahlreiche Anwendungen – insbesonders Werbung – hervorragend einsetzen lässt.

    Toy Invention