Wie finde ich die richtige Musik für mein Video?

Wie finde ich die richtige Musik für mein Video?

Wie finde ich die richtige Musik für mein Projekt? Tja, vermutlich geht es fast jedem ambitionierten Filmer ähnlich, wenn das mit viel Leidenschaft und Herzblut geschnittene Video kurz vor der Vollendung steht: Ausleuchtung sieht hervorragend aus, Live-Ton sowie Atmo sitzen, das Color-Grading ist erledigt und der Schnitt hat das perfekte Timing. Doch irgendwas fehlt dem Werk jetzt noch…

Klar, die passende Musik!

Daß dieser Arbeitsschritt eine Herausforderung für sich ist, kann wohl jeder bestätigen, der professionell in der Film- oder Werbebranche arbeitet. Dabei ist es ziemlich egal, ob es eine Dokumentation, Spielfilm oder ein Werbefilm ist. Mit der Musik steht und fällt der Gesamteindruck des Films – die Aussage. Ist die Wahl schlecht getroffen, wird der ganze Aufwand zuvor zunichte gemacht. Der Film sieht zwar nach wie vor immer noch toll aus, aber irgendetwas stört den Zuschauer. Vermutlich kann er nicht einmal genau erklären, was nicht stimmt, jedoch merkt er – zumindest unterbewusst – daß da was nicht so richtig funktioniert.

Sehr oft wird die Musik aber schon im Vorfeld lizenziert und der Schnitt dahingehend optimiert, so dass der Eindruck ensteht, als wäre das Lied eigens für diesen Film komponiert worden.

Je nach Anforderung des Endprodukts hat man verschiedene Möglichkeiten, die passende Musik für den Film zu finden. Es gilt, den jeweils für das Einsatzgebiet am besten passenden Weg zu finden, der erstmal einige Überlegungen voraussetzt. Auch den Zeitaufwand für die Musikrecherche sollte man nicht unterschätzen. Selbst bei einer handvoll Songs können da locker einige Stunden zusammenkommen.


Folgende Fragen sollen nachfolgend kurz behandelt werden:

  • warum kann ich nicht einen Song aus dem Radio nehmen?
  • kostenlose gemafreie Musik – taugt die was und woher nehmen?
  • was ist Musik unter Creative-Commons-Lizenz?
  • soll vorgefertigte Musik aus Quellen wie Downloadportalen verwendet werden (geringes Budget)?
  • ich benötige ständig Musik – gibt es auch Flatrate-Angebote?
  • erfordert der Film eine Auftragskomposition, um die Wertigkeit zu unterstreichen?
  • ist es erforderlich, daß die benötigte Musik GEMA-pflichtig oder GEMA-frei ist?
  • soll der oder die Songs Gesang beinhalten?
  • ist evtl. zusätzlich ein Sound-Branding (z.B. bei Marken-Werbung) erforderlich?
  • welches Nutzungsrecht / Nutzungsdauer ist erforderlich?
  • wozu dient Content-ID auf YouTube?

  • Warum kann ich nicht einen Song aus dem Radio nehmen?
    Wer für sein kommerzielles Video ohne Nachfragen oder Lizenzierung einfach einen Charthit für sein Video nutzt, läuft Gefahr, sich massive Probleme einzuhandeln. Master-, Persönlichkeits- und Synchronisationsrechte erfordern die Erlaubnis des oder der Komponisten, Verlags sowie des Inhabers der Master-Rights (also das Recht an der eigentlichen Aufnahme). Der Urheber des Songs ist so gut wie sicher Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, die sicherlich die Tantiemen für das Lied einfordern wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Künstler aus dem Ausland stammt. Die GEMA hat aus diesem Grund Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften. Die strafrechtlichen Folgen und deren Kosten kommen dann noch dazu. Bekannte Songs aus dem Radio zu lizenzieren, kann einen erheblichen Aufwand für die Rechteklärung bedeuten. Sollte man in der Werbung bekannte Songs hören, dann sind diese in der Regel für nicht gerade geringe Gebühren lizenziert.


    Kostenlose Musik – taugt die was und woher nehmen?
    Wenn man online nur gründlich genug sucht, wird man auch kostenlose Musik finden, die sogar für die kommerzielle Verwendung freigegeben ist. Die Qualität variiert hier ebenso wie auf kostenpflichtigen Seiten. Allerdings hat man hier und da keine richtige Garantie, daß es evtl. später passieren kann, daß die Urheber dann womöglich doch in einer Verwertungsgesellschaft (wie der GEMA) registriert sind und die entsprechenden Tantiemen einfordern könnten.

    Bei größeren Projekten z.B. für’s Fernsehen, würde ich persönlich lieber die Finger davon lassen und zu seriösen Quellen zurückgreifen, die auch das sogenannte „Rechte-Clearing“ bereits durchgeführt haben. Das bedeutet, daß sichergestellt wird, daß keine urheberrechtlich geschützte Samples verwendet wurden oder anderweitig ungeklärte Rechtsansprüche bestehen.

    Kostenlose Musik findet man schon, wenn man akribisch danach sucht. Der Großteil des Angebots ist jedoch in der Regel nur für die private Verwendung freigegeben. Möchte man die Songs auch für gewerbliche Anwendungen nutzen, wird der Pool schon erheblich kleiner. Oft sind es nur Appetitmacher, die potentielle Kunden auf die Webseite locken sollen, um kostenpflichtige Lizenzen zu erwerben.

    Zwar besitzt YouTube auch eigene Musik, die frei für den eigenen Kanal genutzt werden kann, jedoch scheint es dort aber auch keine hundertprozentige Sicherheit zu geben, wie in diesem Artikel zu entnehmen ist.


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    Was ist Musik unter Creative-Commons-Lizenz?
    Musik mit einer Creative-Commons-Lizenz, oder auch „CC-Lizenz“ genannt, gibt es in verschiedenen Varianten, um dem Urheber maximale Freiheit über die erlaubten Verwendungszwecke und erforderlichen Bedingungen seiner Musik zu geben. Oft erfordert eine solche Lizenz, daß der Song nicht abgeändert werden darf und der Urheber im Film (Abspann) genannt werden muß. Oft wird auch die kommerzielle Nutzung untersagt. Für beispielsweise Studentenfilme ist diese Art der Musik-Lizenzierung eine hervorragende Möglichkeit, an hochwertige Songs für das Filmprojekt zu gelangen. Wer mehr über die CC-Lizenzen erfahren möchte, kann dies hier nachlesen: https://creativecommons.org/licenses/


    Downloadportale für gemafreie Musik
    Ist das Budget sehr knapp und der Abgabetermin schon bedrohlich nah, bieten sich Musik-Libraries mit Stock Music an. Diese liefern zu moderaten Preisen vorgefertigte Musik, die alle möglichen Genres und Themen abdeckt. Das Angebot ist hier relativ groß und man hat die Qual der Wahl. Da jedoch alles gut katalogisiert und verschlagwortet ist, kann man sich über die Suchfunktion dem gewünschten Song annähern. Für die Allermeisten wird es sicherlich kein Problem darstellen, auch auf englischsprachigen Seiten zu suchen. Dank des Online-Tools „Google-Übersetzer“ oder „dict.leo.org“ haben aber auch alle anderen Musiksuchende eine gute Hilfe zur Hand.

    Auf einigen Library-Seiten findet man schonmal Lizenzbedingungen, die eher einem Labyrinth ähneln. Man kann dadurch schnell verunsichert werden und rauft sich die Haare, bevor man zur nächsten wechselt, um eventuell ein transparenteres Lizenzmodell vorzufinden. Das ist in der Regel aber gar nicht nötig. Wer einfach eine Mail mit seiner Frage zur benötigten Lizenz an den Betreiber der Seite schickt, bekommt ganz unproblematisch die Information. So hat man dann auch schriftlich die Bestätigung, ohne lange in irgendwelchen Listen nach dem benötigten Einsatzzweck zu suchen. Man spart dadurch wieder Zeit ein, die man sicherlich besser nutzen kann.

    Gemafreie Downloadportale liegen immer mehr im Trend, weil Filmschaffende eine transparente Kostenkontrolle erhalten. Oft wird nur einmal für den gewünschten Titel gezahlt, der dann für unbegrenzte Zeit im jeweiligen Projekt verwendet werden kann. Sei es ein Imagefilm, der auf der Homepage als Visitenkarte eingebunden wird, oder ein Werbevideo auf YouTube.

    Auch auf toyinvention.de ist die Musiklizenzierung einfach, transparent und fair. Kostengünstig kann jeder Song sofort im Projekt verarbeitet werden. Ein obligatorisches GEMA-Freistellungszertifikat sorgt zudem für Rechtssicherheit, um bei einer GEMA-Kontrolle keine unerwarteten Kosten befürchten zu müssen. Denn die sogenannte „GEMA-Vermutung“ geht davon aus, daß jedes Musikstück der GEMA-Pflicht unterliegt. Eine ausführlichere Erläuterung dazu kann man hier nachlesen: https://toyinvention.de/gemafreie-musik/

    Die GEMA-Freistellung beinhaltet alle Angaben, die im Falle einer GEMA-Überprüfung benötigt werden. Sollte die GEMA dennoch der Meinung sein, daß Lizenzgebühren gezahlt werden müssen, ist dies schlicht falsch und für unsere Musik nicht zutreffend!


    Ich benötige ständig Musik – gibt es auch Flatrate-Angebote?
    Wie zu erwarten war, haben zahlreiche Anbieter von Stock Music schon seit geraumer Zeit auch Flatrates in ihrem Angebot. Für einen festen Jahres- oder Monatsbeitrag kann man dann eine festgelegte Anzahl an Songs downloaden. Ziemlich praktisch für beispielsweise Werbeagenturen, die einen größeren Bedarf an Musik haben. Bei uns gibt es alternativ Spar-Pakete, die du dir unbedingt mal ansehen solltest.

    Vorteil: man kann zu unschlagbaren Preisen Musik verwenden, die unkompliziert verarbeitet werden kann.

    Nachteil: die Festlegung auf einen Anbieter ist Voraussetzung, so daß der Stil oder die Bandbreite an verfügbarer Musik den eigenen Bedürfnissen entsprechen sollte.

    Hin und wieder tauchen in den Suchergebnissen für „GEMAfreie Musik“ auch Anbieter auf, die mit extremen Flatrate-Preisen sogenannte „Royalty Free Music“ anbieten. Diese Bezeichnung lässt sich jedoch nicht in jedem Fall mit GEMAfreier Musik vergleichen. „royalty free“ bedeutet erstmal grob, dass nur einmal für die Musiklizenzierung bezahlt wird und nicht bei jeder erneuten Nutzung Zahlungen an den Lizenzgeber anfallen. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass keine Zahlungen an Verwertungsgesellschaften anfallen könnten. Denn Musik, die zwar „royalty free“ angeboten wird, kann GEMAfrei sein, muss sie aber nicht. Sollte der Urheber sein Werk bei einer Verwertungsgesellschaft registriert haben, sind für bestimmte Nutzungen, die man vor einer Lizenzierung abklären sollte, Abgaben zu zahlen.


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    Auftragskomposition – Musik nach Maß
    Wenn ein Spielfilm für’s Kino vertont wird, ist fast immer individuell komponierte Musik im Spiel. Es ist nicht immer möglich, einen Film mit bereits vorhandenen Songs perfekt zu unterlegen. Mal passt es hier nicht, mal da. In großen Produktionen ist individuelle Musik selbstverständlich. Aber leider hat die Auftragskomposition auch einen höheren Preis. Der sich bei ausreichendem Budget jedoch mehr als lohnt. Egal ob Werbung, Spielfilm oder anspruchsvoller Dokumentarfilm – die Individuallösung ist der Standard, wenn eine Produktion überzeugen soll. Zudem ist ein direkter Kontakt zum Komponisten ein entscheidender Vorteil bei der Realisierung eines Projektes.

    Angemerkt sei die Tatsache, daß sich viele Musikschaffende dem harten Preiskampf angepasst haben und zu bezahlbaren Preisen eine Auftragsproduktion abwickeln. Wir gehören ebenso zu den Dienstleistern, die ein gutes Preis-Leistungsverhältnis anbieten möchten.

    Dazu sei erwähnt, daß selbst bei kurzen Musikstücken der Zeitaufwand genau so hoch sein kann, wie bei einem längeren Song. Ideenfindung braucht seine Zeit, egal ob das Lied 30 Sekunden oder fünf Minuten lang werden soll. Eine Kosten-Angabe pro Minute ist eine oft verwendete Berechnungsgrundlage – so auch bei uns. Zwar ist das eigentlich ein Widerspruch zum vorher gesagten, aber ohne eine Festlegung auf eine Abrechnungsart wird die Sache intransparent.

    Brauche ich als Komponist beispielsweise überdurchschnittlich lange, um auf eine passende Idee für ein Stück zu kommen, wird sich der Kunde nachher über eine Rechnung wundern, die ihm die Schuhe auszieht, würde man stur mit einem Stundensatz abrechnen. Beachten sollte man aber jeden zusätzlichen Änderungsaufwand. In der Regel ist eine Korrektur des Songs im Preis enthalten. Jeder Korrekturwunsch, der danach ausgeführt werden soll, wird – wie bei uns – zusätzlich nach Zeitaufwand berechntet.

    Ein bei Projektstart geschlossener Vertrag schafft Klarheit über die zu erwartenden Kosten. Branchenüblich ist überdies vorab eine Anzahlung von 50% des veranschlagten Endpreises.


    GEMA-pflichtige oder gemafreie Musik?
    Wie auch schon im Abschnitt „Kostenlose Musik“ erwähnt, kommt es auf den Verwendungszweck an. Wird der Film beispielsweise im Fernsehen gezeigt, kann man davon ausgehen, daß vorwiegend GEMA-pflichtige Musik zum Einsatz kommt. Das gibt den Verantwortlichen Sicherheit, weil sie eine festgelegte Vergütung für die Nutzung an die GEMA zahlen. Es drohen keine unvorhergesehenen Überraschungen, weil alles nach einem festgelegten Tarifschlüssel berechnet wird.

    Das soll nicht heißen, daß auf gemafreien Musikseiten mit irgendwelchen Überraschungen zu rechnen ist. Zu diesem Zweck gibt es ja – so wie bei uns auch – Lizenzbestimmungen. Teilweise werden von vielen gemafreien Musikanbietern für die Nutzung in TV vergleichsweise hohe Lizenzgebühren verlangt. Dies ist legitim, da die Urheber ja später keine Ausschüttungen durch eine Verwertungsgesellschaft erhalten.



    Songs mit oder ohne Gesang
    Je nach Einsatzgebiet sind Songs mit Gesang eine Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu wecken und ein bestimmtes Gefühl zu vermitteln. Gesang wird vom Menschen sehr viel intensiver wahrgenommen als reine Instrumentalmusik. Somit kann sich – besonders in der Werbung – ein Song mit Gesang positiv auf die erwünschte emotionale Aussage auswirken. Dagegen ist bei Anwendungen – wie beispielsweise einem Erklärvideo – Instrumentalmusik besser geeignet.


    Sound-Branding ja oder nein?
    „Sound-Branding“ oder auch „Sound-Design“ sind Möglichkeiten, durch einen speziell kreierten Sound eine ganz spezielle Wirkung zu erzielen, die für ein Produkt, eine Marke oder ähnliche Dinge geeignet sind. Logo-Design ist im Printbereich ein vergleichbares Thema. Um eine „Corporate Identity“ zu schaffen, bedarf es gezielter Vorgaben – sowohl in optischer als auch in akustischer Hinsicht. Wer kennt nicht die fünf Töne, die ein großer Telekommunikationsanbieter als sein Erkennungsmerkmal in unser Hirn gebrannt hat. Oder das bekannte „Ich liebe es“ einer großen Fast-Food-Kette. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

    Überall, wo ein Wiedererkennungswert der Zielgruppe eine bestimmte Wertigkeit vermitteln soll, steigert ein Sound-Branding den sogenannten „Return on Investment“ (die prozentuale Relation zwischen Investition und Gewinn). Große Firmen wissen, wie wichtig diese Art der Kommunikation ist.


    Welches Nutzungsrecht / Nutzungsdauer ist erforderlich?
    Sowohl bei der einfachen Lizenzierung eines Download-Titels als auch bei der Beauftragung eines Komponisten für die Musik- oder Logo-Produktion muß man sich mit den Fragen über Nutzungsrechte und Nutzungsdauer auseinandersetzen. Hier gibt es große Unterschiede. Soll z.B. ein Logo für eine Marke in Auftrag gegeben werden, ist frühzeitig zu klären, wie die Vergütung in einer festgelegten Zeitspanne erfolgen soll. Auch Beschränkungen hinsichtlich des geplanten Mediums sind zu beachten.

    Oft findet man Lizenzbestimmungen, die z.B. für ein Jahr eine bestimmte Lizenzgebühr festlegen. Hier muß man im Auge behalten, wie lange die Musik genutzt werden soll, um den Kosten-Nutzen-Faktor besser einschätzen zu können.


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    Wozu dient Content-ID auf YouTube?
    Wird ein Video auf YouTube geplant, sollte man sich informieren, ob der zu lizenzierende Song in einem „Content-ID-System“ registriert ist. Ein Anbieter, der seine Musik bei einem Content-ID-Dienstleister angemeldet hat, möchte verhindern, daß seine Stücke unrechtmäßig verwendet werden. Durch dieses System – das leider nicht ohne Nachteile ist – erkennt YouTube, ob und von wem ein Musikstück registriert wurde. Man erhält einen Warnhinweis, einen sogenannten „Copyright Claim“, der besagt, daß dieser Song von jemand anderem stammt.

    Nun kann der Rechteinhaber entscheiden, ob er das Video komplett blockt, stummschaltet oder nur bestimmte Plattformen (Geräte, Apps oder Webseiten) blockt. Alternativ kann er das Video weiterhin online lassen, dafür aber die Schaltung von Werbeanzeigen verlangen. Da die Klärung eines Claims immer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, zahlt es sich aus, sich im Vorfeld bereits über diese Problematik zu informieren.

    Anmerkung: Bestimmte Künstler, die einen hohen Bekanntheitsgrad haben, kommen gewissermaßen an der Registrierung durch ein Content-ID-System nicht vorbei. Denn es wird wohl immer wieder skrupellose Kriminelle oder ignorante Konzerne geben, die versuchen werden, durch die Registrierung fremder Songs die Werbeeinahmen in die eigene Tasche fliessen zu lassen. Sollte ein Urheberrechts-Hinweis erscheinen, ist eine simple Mail an uns die beste Lösung. Wer mehr über das Content-ID-System erfahren möchte, kann hier weiterlesen.


    Fazit
    Man sieht, die Suche nach passender Musik kann einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Wer zudem auch noch nach bestimmten Musikstilen sucht, für den kann eine Beratung durchaus Sinn machen. Besonders bei kleineren Seiten – wie unserer – bieten die Betreiber gerne eine kostenlose Vorauswahl an, um sich positiv von Mitbewerbern abzuheben.

    Da in den letzten Jahren immer mehr Musik den Markt überschwemmt, ist es nicht verwunderlich, daß die gleiche Musik auf verschiedenen Portalen zu finden ist. Das ist für die Künstler eine tolle Sache. Für den oder diejenige, die Musik lizenzieren möchte eine Situation, die bewirkt, daß die Preise für ein und das selbe Lied stark schwanken können. Wer dies umgehen möchte, muß sich auf Anbieter beschränken, die nur exklusives Material in ihrem Katalog haben. Es ist obendrein dann auch etwas unwahrscheinlicher, daß der lizenzierte Song dann in einer Konkurrenzproduktion auftaucht. Wer dies gar nicht möchte, muß sich die Musik komponieren lassen.

    Das Thema Musiklizenzierung ist natürlich sehr viel umfangreicher, als ich es hier anreiße. Wer maximale Qualität verlangt, muß entweder ein gutes Ohr für ebensolche haben, um auf günstigen Seiten das Beste für sein Projekt zu finden, oder auf höherpreisige Anbieter setzen, die evtl. auch – neben der garantierten Premiumqualität – auch exklusive Inhalte bereitstellen.

    Toy Invention